Biosimilar-Austausch: BMG wollte keine Exklusivverträge 06.05.2026 13:01 Uhr
Seit April müssen Biologika ausgetauscht werden. Bislang gibt es Open-House-Verträge, die Apotheken bei der Abgabe beachten müssen. Doch die ersten Kassen haben teilweise bereits im großen Umfang biotechnologisch hergestellte Arzneimittel ausgeschrieben – auch exklusiv. Das wollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verhindern. Der Vorschlag einer Übergangsfrist für exklusive Ausschreibungen hängt im Parlament fest.
Biologika müssen analog zu anderen Arzneimitteln ausgetauscht werden. Vorrang haben Rabattarzneimittel. Bislang gelten Open-House-Verträge, doch ab Januar 2027 sollen die ersten Rabattverträge in Kraft treten – auch exklusiv. Das wollte das BMG zum Start verhindern: „In der Einstiegsphase sollten exklusive Verträge ausgeschlossen sein“, so der zuständige Abteilungsleiter Thomas Müller beim DAV-Wirtschaftsforum.
Ein Aspekt des Pharmadialogs war es laut Müller, dass es – anders als bei klassischen Generika – bei Biosimilars nicht die große Vielfalt bei den Indikationen gibt. Bei Generika gebe es bei großen Wirkstoffen – bezogen auf das Volumen – mehr als zehn Anbieter. Bei Biosimilars seien es etwa fünf bis sechs oder teilweise mehr und bei kleineren eher weniger. Daher sei diskutiert worden, ob es eine Einstiegsphase geben solle, in der Exklusivverträge ausgeschlossen sind. Dies sei ein Vorschlag von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gewesen. „Da haben sich die Koalitionspartner aktuell noch nicht geeinigt“, so Müller. Darum sei es jetzt nicht so und es gebe die Ausschreibungen. Wenn der Vorschlag der Ministerin nicht rechtzeitig umgesetzt werde, würden die exklusiven Verträge mit all ihren Risiken Gültigkeit haben. „Das ist dann halt so.“ Der Gesetzgeber sei souverän und das Parlament – die Koalition – habe sich nicht geeinigt.
„Exklusive Verträge sind wirtschaftlicher, aber schließen weitere Hersteller aus, was die Gefahr der Marktverengung birgt“, so Müller. „Rabattverträge laufen wirtschaftlich besser als der Open-House-Vertrag.“ Problematischer als der Austausch bei Biologika selbst ist laut Müller, dass bei den Exklusivverträgen eine Marktverengung entsteht, vor allem bei Wirkstoffen, für die es nur wenige Anbieter gibt.
Der Austausch sei ein Spagat, dennoch dürften die Kosten nicht aus dem Blick verloren werden, so Müller. Schließlich sei es auch Aufgabe der Ministerin, stabile Beiträge zu gewährleisten. Hierzulande seien Zuzahlungen auch für teure Arzneimittel gering, der Verordnungsanspruch bestehe direkt nach Zulassung. Auch der Patient müsse am System mitarbeiten und entsprechend einen Austausch hinnehmen. „Die Einstiegsphase ist erklärungsbedürftig, aber wir brauchen den Abfall der Preise bei den Biosimilars, um die Gentechnologien finanzieren zu können.“
„Wenn eine Firma kein Los bekommt, wird sie den Fermenter abschalten“, konterte Professor Dr. Theo Dingermann. Den gewünschten Wettbewerb werde es nicht geben.
Müller kritisierte zudem die fehlende Europaquote bei den Biosimilar-Ausschreibungen. „Wir dürfen die Biotechnologie nicht aufgeben. Es ist eine Branche mit viel Potenzial. Wir brauchen eine gezielte Förderung für die Produktion in Europa.“ So sei es denkbar, die Europaquote, die es bei Antibiotika bereits gibt, auf weitere Indikationen auszuweiten.
Aufwand muss honoriert werden
„Die größte Problematik ist das Patientenverständnis“, so der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann. Es handele sich um hochkomplexe Erkrankungen bei sensiblen Patient:innen. Stehe die eigene Indikation nicht im Beipackzettel, sei es für den Laien das falsche Medikament. „Die Beratung zum Austausch ist eine pharmazeutische Dienstleistung, die vergütet werden muss.“ Auch Abda-Präsident Thomas Preis betonte: „Für diese zusätzliche Leistung müssen die Apotheker honoriert werden: Es muss wirtschaftlich sein für die Krankenkassen, aber es muss auch wirtschaftlich sein für die Apotheken.“
Müller sieht hier die Verantwortung bei der Selbstverwaltung. Das Fixum sei eine Mischkalkulation. Die Vergütung der Beratungsleistung im Rahmen des Biosimilar-Austauschs könne Thema in der Verhandlungslösung sein.