Bundesgerichtshof

BGH vertagt Urteil zu Rx-Boni Alexander Müller, 16.08.2010 13:46 Uhr

Berlin - 

Die Apotheken müssen weiter auf rechtliche Klarheit warten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sein Urteil zu der Rechtmäßigkeit von Rabatten auf verschreibungspflichtige Arzneimittel verlegt. Neuer Verkündungstermin ist der 9. September.

Eigentlich sollte der BGH seine Entscheidung in sechs zusammengelegten Verfahren morgen bekannt geben. Verhandelt wurde am 15. April. Für die Terminverlegung nannte eine Sprecherin des Gerichts gegenüber APOTHEKE ADHOC „dienstliche Gründe“.

Der BGH muss in letzter Instanz klären, ob Apotheken Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewähren dürfen. Streitgeständlich ist zudem die vorgelagerte Frage, ob sich ausländische Versandapotheken an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) halten müssen.

Die Rechtssprechung zu Rx-Boni ist nicht einheitlich, bei den zur Revision zugelassenen Verfahren haben die Berufungsgerichte aber mehrheitlich gegen die Bonus-Modelle entschieden: Mit einer Ausnahme hatten alle Berufungsgerichte die Gutschein-Modelle verboten - mit Bezug auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sowie mit Blick auf das Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Frankfurt haben jeweils zwei Revisionsverfahren vorgelegt, jeweils eins kommen vom Kammergericht Berlin und dem OLG Bamberg. Letzteres hatte die Klage gegen das Bonusmodell zweitinstanzlich abgewiesen.