Bundesgerichtshof

BGH verkündet Urteil zu Rx-Boni Alexander Müller, 08.09.2010 14:28 Uhr

Berlin - 

Dürfen Apotheken beim Verkauf verschreibungspflichtiger Medikamente Rabatte gewähren und gilt die Arzneimittelpreisverodnung (AMPreisV) auch für ausländische Versandapotheken? Zu diesen Grundsatzfragen wird der Bundesgerichtshof (BGH) morgen sein Urteil bekannt geben. Doch möglicherweise ist das letzte Wort dann noch immer nicht gesprochen.

Denn halten die Richter Rx-Boni für grundsätzlich unzulässig, würden sie damit einer anderen letztinstanzlichen Entscheidung widersprechen: Das Bundessozialgericht (BSG) hatte 2008 entschieden, dass sich ausländische Versandapotheken nicht an die deutschen Arzneimittelpreise halten müssen.

Sollte der BGH anderer Auffassung sein, müsste der Gemeinsame Senat der Obersten Bundesgerichte angerufen werden. Erlaubt der BGH hingegen Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, wäre die AMPreisV de facto außer Kraft gesetzt.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für den Apothekenmarkt ist der Beratungsbedarf beim Gericht offenbar groß: Nach der mündlichen Verhandlung am 15. April hatte der BGH die Urteilsverkündung eigentlich für den 17. August angekündigt. Als die Richter den Termin dann kurzfristig auf den 9. September verschoben, wurde unter den Verfahrensbeteiligten spekuliert, dass sich eine mögliche Abstimmung mit dem BSG verzögert haben könnte.