Fünf Jahre Haft gefordert

Betrug mit Pflegedienst: Urteil erwartet Julia Germersdorf, 03.08.2023 07:27 Uhr

Weil ein Pflegedienstleiter bei den Krankenkassen Leistungen abgerechnet haben soll, die nicht erbracht worden waren, droht ihm die Haftstrafe.
Berlin - 

Der Leiter eines großen Pflegedienstes soll jahrelang Stunden abgerechnet haben, die tatsächlich gar nicht geleistet worden waren. Jetzt muss er mit einer Haftstrafe rechnen.

Am Dortmunder Landgericht soll heute der Betrugsprozess gegen den langjährigen Leiter eines Pflegedienstes im Kreis Unna zu Ende gehen. Der 52-jährige Angeklagte soll über Jahre hinweg bei den Krankenkassen Leistungen abgerechnet haben, die nicht von seinen Angestellten erbracht worden waren. Weil ihm nicht genügend Fachkräfte zur Verfügung standen, sollen zahlreiche Schichten von Angehörigen der zu pflegenden Patienten übernommen worden sein. Der Angeklagte hatte dies nach anfänglichem Schweigen zuletzt doch noch eingeräumt. Er habe keinen anderen Ausweg gesehen, sagte er dazu.

Die Staatsanwaltschaft hat für den 52-Jährigen fünf Jahre Haft wegen besonders schweren Betruges gefordert. Der Schaden bei den Krankenkassen liege bei mehr als 1,5 Millionen Euro, hieß es in dem Plädoyer. Der Verteidiger des Angeklagten hält dagegen eine Haftstrafe von rund drei Jahren für tat- und schuldangemessen. Er beantragte außerdem, seinen Mandanten vorerst aus der Untersuchungshaft zu entlassen.