Erstmals Janssen ab KW 25

Betriebsärzt:innen: So sollen Apotheken kürzen Carolin Ciulli, 07.06.2021 10:35 Uhr

Weniger als zum Start: Die zugesicherte Mindestmenge an Covid-19-Impfstoff für Betriebsärzt:innen sinkt in der zweiten Woche von 102 Dosen auf 84. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Apotheken müssen sich auf Kürzungen der Impfstoffbestellungen der Betriebsärzt:innen einstellen. Diese sollen pro Person mindestens 84 Dosen erhalten – bestellbar waren bis zu 300 Dosen. Am Mittwoch meldet der Großhandel spätestens die lieferbaren Mengen. An einem Rechenbeispiel zeigt der Deutsche Apothekerverband (DAV), wie die Apothekenangestellten die Vials gleichmäßig auf die Mediziner:innen verteilen sollen. Zudem darf für die KW 25 erstmals Janssen für Angestellte in Betrieben geordert werden.

Die zugesicherte Mindestmenge an Covid-19-Impfstoff für Betriebsärzt:innen sinkt in der zweiten Woche von 102 auf 84 Dosen. Für die KW 24 – also ab dem 14. Juni – stehen insgesamt für alle Betriebsärzt:innen laut dem Bundesgesundheitsministerum (BMG) 600.000 Dosen Comirnaty bereit. Sollte ein Mediziner:in weniger bestellt haben als 84 Dosen, erhält er nur die bestellte Menge. Die von diesem Betriebsarzt nicht benötigten Mengen geht an Kollegen, die mehr bestellt haben. Hier kommen die Apotheken als Verteiler ins Spiel.

Die Apotheken erhalten vom Großhandel am Mittwoch, dem 9. Juni, eine Rückmeldung über die genaue Anzahl an Impfstoffdosen, die am 14. Juni ausgeliefert werden. Die Angestellten müssten bei der Verteilung beachten, dass nicht gleichmäßig gekürzt werden darf, betont der DAV. Betriebsärzte, die 84 Dosen oder weniger bestellt haben, bekommen diese. Gleichmäßig gekürzt werde nur, wenn mehr als 84 Dosen bestellt worden seien.

Die Anzahl der Dosen für Betriebsärzt:innen, die unter der Mindestmenge liegen oder genau diese bestellt haben, müssen addiert werden und von der tatsächlich vom Großhandel angekündigten Menge abgezogen werden. Der Rest soll laut DAV auf die Betriebsärzt:innen aufgeteilt werden, die mehr als 84 Dosen bestellt haben. Sie können dementsprechend auch mehr erhalten, wenn die vom Großhandel angekündigte Gesamtmenge dies zulässt.

Ein Beispiel: Eine Apotheke versorgt fünf Betriebsärzt:innen und erhält vom Großhandel die Zusage über 420 Dosen. Ein Betriebsärzt:in bestellte genau 84 Dosen und erhält diese. Zwei Betriebs:ärztinnen bestellten lediglich 48 Dosen und erhalten diese ebenfalls. Übrig bleiben 340 Dosen. Diese werden auf die beiden verbliebenen Betriebsärzt:innen aufgeteilt – jeder erhält 120 Dosen, auch wenn mehr bestellt worden ist.

Für den 21. Juni können die Betriebsärzt:innen in Apotheken erstmals den Impfstoff von Johnson & Johnson (J&J) bestellen. Bis spätestens Donnerstagmittag, den 10. Juni, sollen die Aufträge in der Offizin eingehen. Von Janssen ist eine Höchstmenge von 50 Dosen – also zehn Vials – vorgegeben; vom Biontech-Impfstoff sind es erneut maximal 300 Dosen oder 50 Vials für Erstimpfungen. Die Aufträge müssen bis 15 Uhr an den Großhandel übermittelt werden.