Landesschiedsamtsverfahren

Berlin: Einigung zu Ärztehonorar 26.05.2025 14:37 Uhr

Berlin - 

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die Krankenkassen beziehungsweise ihre Verbände – unter Federführung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) – haben sich am 20. Mai auf einen Kompromiss in den Honorarverhandlungen verständigt. Im Rahmen eines Landesschiedsamtsverfahrens konnten die Vertragspartner ein Ergebnis erzielen 

Im Sommer hatte sich der Bewertungsausschuss (BA) von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband in den jährlichen Finanzierungsverhandlungen auf eine Anhebung des Orientierungswertes (OW) um 3,85 Prozent geeinigt. Damit sollten für 2025 zusätzlich circa 1,7 Milliarden Euro in die ambulante Versorgung fließen.

Der OW bestimmt die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen; umgesetzt werden muss dies auf Landesebene. Wie die Anpassung in Berlin aussieht, wurde zunächst nicht bekannt gemacht.

Die Einigung zeige, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen funktioniere und ihrer Verantwortung für eine verlässliche, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Berlin gerecht werde, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Die Einigung lege die Grundlage für eine gute Versorgung und ermögliche zugleich strukturelle Weiterentwicklungen, heißt es weiter.

„Die getroffene Einigung unterstreicht die Handlungsfähigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung in Berlin“, erklärt Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg. In einer auch wirtschaftlich herausfordernden Zeit hätten beide Seiten Verantwortung im Sinne der Versicherten übernommen. So werde nicht nur die Versorgung gesichert, sondern auch der Weg für Weiterentwicklungen geebnet. „Unser gemeinsames Ziel bleibt: eine sichere und zukunftsfähige ambulante Versorgung der Menschen in Berlin“, so Zeljar.

„Die Vereinbarungen unterstreichen das gemeinsame Ziel der Partner, auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen auf beiden Seiten, die medizinische Versorgung der Berliner Bevölkerung zu sichern, teilweise qualitativ zu verbessern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln“, erklärten Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der KV Berlin, und Dr. Christiane Wessel, die stellvertretende Vorstandsvorsitzende.

Ergebnisse im Einzelnen:

Auf Nachfrage teilte die KV Berlin mit, dass man sich darauf geeinigt habe, den regionalen Vergütungspunktwert für 2025 in Anlehnung an den bundesweiten Orientierungswert um 3,85 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu erhöhen. Der Vergütungspunktwert liege für 2025 bei 12,3934 Cent. Die Veränderungsrate der Morbiditätsstruktur (Morbi-Rate) zur Anpassung der MGV gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses betrage -0,0666 Prozent.

Die Förderung der Notdienststrukturen werde für 2025 um 1,5 Millionen Euro auf insgesamt 4,8 Millionen Euro erhöht; derselbe Betrag stehe auch für 2026 bereit und werde von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt.

Die Wegepauschalen für 2024 werden um 2,205 Prozent angehoben. Für 2026 wurde bereits eine weitere Erhöhung des regionalen Vergütungspunktwertes entsprechend dem Orientierungswert sowie die Umsetzung der Morbi-Rate gemäß den Beschlüssen des Bewertungsausschusses vereinbart. Die bisherigen förderungswürdigen Leistungen werden in 2025 und 2026 fortgeführt, zudem wird das maximale Fördervolumen für unterdurchschnittlich versorgte Bezirke um 900.000 Euro erhöht.

Ab dem 1. Juli 2025 werden zusätzlich die kurative Mammografie, die augenärztliche Grundversorgung für Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr sowie die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung mit einem Gesamtvolumen von rund 1,38 Millionen Euro pro Jahr bis 2026 gefördert.