Nächster U-Turn bei TestV

BMG: Keine 3-Euro-Tests mehr ab Freitag Patrick Hollstein, 23.11.2022 11:31 Uhr

Bei den Bürgertests soll es nun doch Einschränkungen geben. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Bei der Verlängerung der Testverordnung (TestV) gibt es schon wieder eine neue Wendung: Kostenlose Corona-Schnelltests sollen nur noch bis Ende Februar statt April möglich bleiben – und zwar in deutlich kleinerem Umfang als bisher. Die anlassbezogenen Tests, für die bislang 3 Euro zuzuzahlen sind, soll es laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) ab Freitag nun doch nicht mehr geben.

Die letzten Details würden noch abgestimmt, so das BMG auf Nachfrage. „Grundsätzlich steht aber fest, dass Tests für Besucher, Bewohner, Patienten und Angestellte medizinischer Einrichtungen weiterhin gezahlt werden, die Förderung anderer Tests allerdings gestrichen wird.“

Gratis soll es „Bürgertests“ bei Teststellen also unter anderem weiterhin vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen geben, wie aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht. Möglich bleiben soll dies auch für Tests, mit denen man sich nach einer Corona-Infektion mit Bescheinigung „freitesten“ kann.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte: „Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion schützen.“ Kostenlos blieben Antigen-Schnelltests deswegen für Personal in medizinischen Einrichtungen, für Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie Personen, die in ambulanten Pflegediensten tätig sind.

Kein Anlass-bezogenen Tests mehr

Mehrere Bürgertests, die derzeit mit drei Euro Zuzahlung aus eigener Tasche möglich sind, werden laut dem Entwurf aber künftig nicht mehr auf Staatskosten zu bekommen sein – etwa vor Konzertbesuchen, Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen.

Die bisherigen Regelungen laufen an diesem Freitag aus. Die neuen sollen bis 28. Februar 2023 befristet sein. Zugleich sollen Vergütungen für Testanbieter gesenkt werden.

Im ersten Entwurf vom vergangenen Dienstag war noch eine Verlängerung bis einschließlich 7. April vorgesehen. Allerdings sollten danach für die Durchführung nur noch 6 statt 7 Euro – beziehungsweise 3 statt 4 Euro für die anlassbezogenen Tests mit Eigenbeteiligung – abgerechnet werden können. Außerdem wurde der Betrag für die Sachkosten von 2,50 auf 2 Euro gekürzt.

Eine Einschränkung des Angebots war nicht vorgesehen. Zuvor hatte allerdings unter anderem Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) angesichts der hohen Kosten entsprechende Streichungen gefordert.