GKV-Sparpaket

Beitragserhöhung im Stillen? 23.07.2026 14:07 Uhr

Berlin - 

Über einen Änderungsantrag ist in letzter Minute auch durchgesetzt worden, dass die Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über eine Erhöhung der Zusatzbeiträge informieren müssen. Statt auf dem Postweg darauf hingewiesen zu werden, könnte eine Erhöhung künftig also ganz still und heimlich erfolgen. Damit sollen die Kassen von bürokratischer Last befreit werden – oder schütze sich die Politik hier vielmehr selbst? Medial schlug das Thema Wellen, und auch seitens der Kassen wurde die Streichung unterschiedlich bewertet.

„Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, wird gestrichen“, hieß es in einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen.

„Mit der jetzt im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossenen vollständigen Streichung von Informationspflichten bei Erhöhung des Zusatzbeitrags ist die Koalition übers Ziel hinausgeschossen“, erklärte der Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes auf seinem LinkedIn-Account. Denn die Hinweispflicht der Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten bei Anhebung des Zusatzbeitrags soll künftig komplett wegfallen. „Damit geht der Gesetzgeber weit über das hinaus, was die Krankenkassen seit Jahren fordern“, so der Sprecher.

Statt einer kompletten Streichung hätte die AOK sich lediglich dafür ausgesprochen, das individuelle postalische Anschreiben abzuspecken und stattdessen die Möglichkeit einzuräumen, die Versicherten beispielsweise auf der Kassen-Website, über die Mitgliederzeitung oder per Pressearbeit zu informieren. „Damit könnten viele Millionen Euro an Verwaltung, Druck und Porto pro Jahr eingespart werden. Der Spagat zwischen Effizienz und Preistransparenz kann gelingen, wenn einerseits Bürokratie und Kosten eingespart, aber andererseits auch notwendige Versicherteninformationen bereitgestellt werden“, so der AOK-Sprecher.

Sonderkündigungsrecht wird ausgehöhlt

Brisant war das Thema insbesondere, weil Versicherte bei Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht haben. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat nach Erhalt der Information über die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes. Wenn die Kassen nicht mehr verpflichtet sind, Erhöhungen mitzuteilen, könnten Versicherte hier möglicherweise die Frist überschreiten.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schlug vorab Alarm: „Dass die Krankenkassen über steigende Zusatzbeitragssätze künftig nicht mehr informieren müssen, ist für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Unding. Faktisch wird damit das Sonderkündigungsrecht ausgehöhlt. Ohne klare Informationspflicht können Versicherte nach Beitragserhöhung nicht mehr vorzeitig die Krankenkasse wechseln. Das darf die Koalition nicht zulassen“, so Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Schutz für die Politik?

Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, sieht in der Streichung weniger eine Erleichterung für die Kassen durch weniger Bürokratie, sondern vielmehr einen Schutz der Regierungsparteien. Denn wenn die Koalition überzeugt wäre, die Beitragssätze dauerhaft zu stabilisieren, gäbe es keinen Grund für die Streichung, so Dahmen gegenüber dem Tagesspiegel.

SPD will nachbessern

Trotz des Beschlusses im Bundestag sah auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Dr. Christos Pantazis, die Streichung kritisch – und versprach gegenüber Finanztip Nachbesserungen. „Unser Ziel ist eine praxistaugliche Neuregelung, die den bürokratischen Aufwand reduziert, gleichzeitig aber eine niedrigschwellige und verlässliche Information der Versicherten, insbesondere auch über digitale Kanäle, sicherstellt“, so Pantazis gegenüber der Redaktion von Finanztip.