Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

BAH lobt grünes E-Rezept APOTHEKE ADHOC, 30.01.2020 17:13 Uhr

Digitale Empfehlung: BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Cranz freut sich über das grüne E-Rezept. Foto: Johanna Unternährer
Berlin - 

Ärzte sollen auch nach Einführung des E-Rezepts weiter OTC-Medikamente als Empfehlung verordnen dürfen. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßt den Vorstoß.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht in seinem Entwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) auch einen Auftrag an die Selbstverwaltung vor, einen elektronischen Vordruck für die Empfehlung apothekenpflichtiger, nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu vereinbaren. Der BAH hatte sich im Vorfeld für das „grünes E-Rezept“ eingesetzt.

Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Cranz lobt das Vorhaben: „Auch im Zeitalter des elektronischen Rezeptes ist eine ganzheitliche Arzneimittelversorgung mit rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln unverzichtbar. Insofern begrüßen wir es sehr, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Selbstverwaltung beauftragt wird, das Grüne Rezept elektronisch umzusetzen.“