BÄK vs. BAK: Impf-Curriculum nicht abgestimmt 14.10.2026 12:53 Uhr
Nachdem die Bundesapothekerkammer (BAK) gestern die Verabschiedung des Curriculums zu den neuen Impfungen in Apotheken verkündete, geben heute die Ärzte Kontra: Die Bundesärztekammer (BÄK) weise die Darstellung der BAK zurück, wonach nun sämtliche Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken möglich seien.
„Der Gesetzgeber hat ausdrücklich vorgegeben, dass die Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheken von einer ärztlichen Schulung abhängig ist. Das Gesetz verpflichtet die Bundesapothekerkammer ausdrücklich, die betreffenden Muster-Curricula in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer zu entwickeln“, heißt es in einer BÄK-Erklärung.
„Die gestrige Pressemitteilung der Bundesapothekerkammer verschweigt jedoch den weiterhin bestehenden fachlichen Dissens mit der Bundesärztekammer über die Voraussetzungen für die Durchführung sämtlicher Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken.“
Demnach habe die BÄK der BAK wiederholt fachlich begründete Vorschläge für eine angemessene Qualifizierung unterbreitet. „Die Bundesapothekerkammer hält aber offenbar weiterhin an einem Schnellkurs fest.“
Laut dem gestern präsentierten Curriculum soll die Schulung für bisher nicht impfende Approbierte 23 Fortbildungsstunden à 45 Minuten umfassen – 12 Stunden sind davon im Selbststudium vorgesehen. „Faktisch geht es also um elf Unterrichtsstunden, an denen künftige Impf-Apothekerinnen und -Apotheker teilnehmen müssen“, bemängeln die Ärzt:innen.
„Wer meint, ohne Medizinstudium in eineinhalb Schulungstagen die Qualifikation erwerben zu können, alle Impfungen mit Totimpfstoffen einschließlich der Reiseimpfungen beurteilen und durchführen zu können, hat nicht verstanden, was ärztliche Verantwortung bedeutet“, stellt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt klar.
„Mit der Ausweitung der Impfbefugnisse auf sämtliche Nicht-Lebendimpfstoffe gehen deutlich höhere Anforderungen an Anamnese, Indikationsstellung, den Umgang mit Kontraindikationen sowie die Erkennung und Beherrschung möglicher Komplikationen und Notfälle einher. Dies gilt insbesondere für Reiseimpfungen und andere Impfungen, die eine umfassende heilkundliche Kompetenz voraussetzen“, so Reinhardt weiter.
Auch mit dem Fokus auf die Erhöhung der Impfquote müsse immer die Patientensicherheit oberste Priorität haben. „Dafür ist eine Qualifizierung erforderlich, die dem Umfang und der Komplexität der übertragenen Aufgaben angemessen Rechnung trägt“, so die BÄK abschließend.