SPD

Reimann will Anti-Stress-Gesetz dpa, 05.08.2014 11:38 Uhr aktualisiert am 05.08.2014 17:16 Uhr

Kein Anruf nach Dienstschluss? Die Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Carola Reimann, setzt sich für ein Anti-Stress-Gesetz ein. Foto: Elke Hinkelbein
Düsseldorf/ Berlin - 

Die Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Carola Reimann, hat

sich für ein Anti-Stress-Gesetz ausgesprochen. Dieses soll die

Verfügbarkeit von Arbeitnehmern für ihre Firma prinzipiell regeln. Dabei

geht es es etwa um die Frage, wann Arbeitgeber ihre Beschäftigten

kontaktieren dürfen.

„Ein solches Gesetz würde einen wichtigen Präventionsbeitrag leisten“, sagte Reimann der Rheinischen Post. „In jedem Fall sollte die Koalition das Thema noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen.“

Besonders vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft müsse der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern einen höheren Stellenwert bekommen, sagte die SPD-Politikerin.

Die Ausgestaltung eines solchen Gesetzes müsse jedoch maßgeblich von den Firmen und Betrieben bestimmt werden, sagte Reimann. „Denn da muss jede Branche und jedes Unternehmen genug Spielraum haben, um angemessen reagieren zu können.“

Ähnlich äußerte sich Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) in der Zeitung: Es brauche „ein Gesetz, wonach zu bestimmten Zeiten der Arbeitgeber seine Angestellten nicht mehr kontaktieren darf“.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zeigt sich für die Vorschläge offen. Sie will über die Forderung entscheiden, sobald ausreichend Informationen über Stress-Ursachen und Wechselwirkungen vorliegen.

Derzeit werde der Wissensstand systematisch aufgearbeitet, „um im Dialog mit Wissenschaft und Praxis zu konkreten Handlungsempfehlungen zu kommen“, sagte eine Ministeriumssprecherin der „Rheinischen Post“.

Die Arbeitgeber lehnten den Vorstoß als überflüssig ab. Schon heute gebe es ein hohes Schutzniveau für die Beschäftigten, betonte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). „Wer für Arbeitnehmer ein hohes Maß an Arbeitszeitverantwortung und verantwortlicher Arbeitsgestaltung einfordert, muss diesen auch die Gelegenheit geben, die aus privaten Gründen unterbrochene Arbeit von zu Hause oder unterwegs wieder aufzunehmen und zu vollenden.“