Pläne von Lauterbach

Arbeitgeber und Gewerkschaften gegen höhere GKV-Beiträge dpa, 25.03.2022 14:56 Uhr

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben vor höheren Krankenkassenbeiträgen im kommenden Jahr gewarnt. Foto: ESB Professional/Shutterstock.com
Berlin - 

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben vor höheren Krankenkassenbeiträgen im kommenden Jahr gewarnt. „Die richtige und gerechte Lösung ist die Erhöhung des Bundeszuschusses”, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Donnerstag. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger verwies auf gewaltige Belastungen für Unternehmen und Bürger durch die Folgen des Ukraine-Krieges. „In einer solchen Situation höhere Sozialbeiträge für Arbeitgeber und Beschäftigte anzukündigen, wird diesen Herausforderungen nicht gerecht.”

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bekräftigt, dass wegen eines erwarteten Milliardendefizits bei den gesetzlichen Kassen höhere Beiträge für 2023 im Blick stehen. Er sprach in der „Neuen Osnabrücker Zeitung” (Donnerstag) von vier Stellschrauben, an denen zu drehen sei: „Effizienzreserven im Gesundheitssystem heben, Reserven bei den Krankenkassen nutzen, zusätzliche Bundeszuschüsse gewähren, und die Beiträge anheben.” Nähere Angaben machte er nicht.

Gewerkschafterin Piel sagte, Beitragszahler jetzt für politische Fehler der Vergangenheit zahlen zu lassen, sei ebenso falsch wie ungerecht. Allein durch zu niedrige Beitragszahlungen für Hartz-IV-Empfänger fehlten den Kassen jährlich zehn Milliarden Euro. Arbeitgeberpräsident Dulger sagte, der Minister konterkariere mit seinen Ankündigungen das Entlastungssignal, das die Koalition mit einem zusätzlichen Maßnahmenpaket eigentlich geben wollte.

In diesem Jahr bekommen die Kassen schon einen deutlich aufgestockten Zuschuss von 28,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt. Damit soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag vorerst bei 1,3 Prozent stabil gehalten werden. Die konkrete Höhe ihres Zusatzbeitrags legen die Kassen selbst fest, sie können vom Durchschnittswert abweichen. Der gesamte Beitrag umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.