Keine Reaktion auf Notdienstanfrage

Apothekerin verweigert Kammerbeiträge Alexander Müller, 25.04.2023 10:19 Uhr

Eine Apothekerin aus Bayern sieht nicht ein, warum sie noch Beiträge für die Apothekerkammer zahlen soll, wenn diese ihr nicht einmal antwortet. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Apothekerin Doris Maria Krünägel-Schropp will sich nicht länger ignorieren lassen. Seit Mitte Dezember wartet sie auf eine Antwort ihrer Kammer auf eine wiederholt gestellte Anfrage zum Notdienst. Jetzt hat die Inhaberin der Marien-Apotheke in Markt Rettenbach der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) bis auf weiteres untersagt, ihre Beiträge einzuziehen.

Mitte Dezember und erneut Ende Februar hatte Krünägel-Schropp bei der BLAK zum Thema Neuordnung des Apothekennotdienstes angefragt, ihre Argumente vorgetragen und konkrete Vorschläge gemacht. Eine Antwort sei die Kammer bis jetzt schuldig geblieben, berichtet die Apothekerin.

Deshalb hat sie Mitte April erneut an die Kammer geschrieben. Inhaltlich habe sich an ihrer Situation nichts geändert. Vielmehr zeigten die zunehmenden Repressalien der Politik, dass dringender denn je Handlungsbedarf bestehe. „Was aber höre ich von Ihnen?? Nichts!!! Einfach nichts. Nicht nur, dass meine Wenigkeit durch die Politik missachtet wird, nein, auch meine eigene Standesvertretung macht sich dieses Verhalten zu eigen“, beschwert sich die Apothekerin.

Keine Reaktion auf Notdienstanfrage

Nicht einmal eine Empfangsbestätigung habe sie bislang erhalten, „ganz zu schweigen von einer inhaltlichen Reaktion“. Für Krünägel-Schropp ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, Konsequenzen zu ziehen: „Daher erlaube ich mir, bis auf weiteres die Beitragszahlungen an die Institution der Bayerischen Landesapothekerkammer einzustellen. Ich entziehe Ihnen hiermit mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis, von meinem Konto Beträge für welche Zwecke auch immer einzuziehen.“

Bei der Kammer kann man den Vorwurf nicht nachvollziehen, Anfragen würden normalerweise zügig beantwortet. Was die Notdienstverteilung betrifft, rufe das Thema aktuell bundesweit keine Begeisterung hervor – angesichts der weiter sinkenden Apothekenzahl und entsprechend mehr Diensten pro Apotheke. Man sei aber selbst an die rechtlichen Vorgaben und die Rechtsprechung gebunden, heißt es aus der Geschäftsstelle. Hier Kompromisse einzugehen sei eine politische Entscheidung.

Kammer kann Haftbefehl erlassen

Was die verweigerte Beitragszahlung angeht, besteht bei der Kammer kein Anlass zur Unruhe. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sei man verpflichtet, die Beiträge einzuziehen. Wenn diese nicht gezahlt würden, müsse ein Mahnverfahren eingeleitet werden und im nächsten Schritt die Zwangsvollstreckung. Die Kammer hat sogar schon mit Haftbefehlen gedroht, wenn ein Mitglied die Zahlung hartnäckig verweigert, das habe dann bislang wirklich gereicht.

Dass ein Mitglied die Einzugsermächtigung kündigt, ist laut Kammer nicht ungewöhnlich, manche wollten die Beiträge auch einfach selbst überweisen. Erst wenn die fälligen Beiträge ausbleiben, beginnt das vorgesehene Forderungs- und Mahnverfahren.

Krünägel-Schropp weiß, dass sie rechtlich schlechte Karten hat. Sie aber ein Zeichen setzen und die Kammer zumindest zu einer Reaktion bewegen wollen. Und die von ihr vorgeschlagene Umstrukturierung der Notdienstkreise befasse ja derzeit viele ihrer Kolleg:innen. Aktuell hat die Marien-Apotheke alle zehn Tage Notdienst, früher war sie nur alle 18 Tage dran. Krünägel-Schropp ist bewusst, dass es Kolleg:innen gibt, die noch mehr Nachtschichten schieben. Doch sie ist die einzige Approbierte im Team, muss jeden Dienst selbst übernehmen.

Deswegen habe sie der Kammer Vorschläge gemacht, wie die Notdienste in der Region besser verteilt werden könnten, ohne dass für die Patient:innen zu weite Wege entstehen. „Dass die Kammer es nicht einmal für nötig hält, den Eingang meines Schreibens zu bestätigen, empört mich. So behandelt man seine Mitglieder nicht.“

Bei der für den Notdienst zuständigen Abteilung der Kammer kann man sich das auch nicht erklären, hat aber zugesagt, sich mit Krünägel-Schropp in Verbindung zu setzen.