Kassenabschlag

Apotheker warten auf Gerichtstermin Alexander Müller, 06.01.2012 09:39 Uhr

Berlin - 

Beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) stapeln sich die Verfahren zum Kassenabschlag. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat wie angekündigt Klage gegen den Schiedsspruch für das Jahr 2010 eingelegt. Auch das Verfahren um den Schiedsspruch für 2009 ist noch beim LSG anhängig. In beiden Fällen ist noch nicht absehbar, wann verhandelt wird.

 

Die Schiedsstelle hatte im September 2011 beschlossen, dass der Zwangsrabatt der Apotheken auch im Jahr 2010 bei 1,75 Euro bleibt. Diese Entscheidung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Schiedsspruch für 2009 von den Gerichten bestätigt wird. Gegen die damalige Absenkung des Abschlags hatten die Krankenkassen geklagt und im März 2011 in erster Instanz vor dem Sozialgericht Berlin gewonnen.

Dieses Verfahren liegt seitdem beim LSG. Auf einen Termin müssen die Apotheker noch warten, denn die Sozialgerichte haben alle Hände voll zu tun. Bevor sie sich mit dem Kassenabschlag befassen, sind erst noch mehrere Streitigkeiten über Festbeträge an der Reihe. Da es beim Streit um den Abschlag zudem nur um Geld gehe, würden durch die Verzögerung keine neuen Fakten geschaffen, heißt es beim Gericht.

Der Senat könnte das Apothekenverfahren trotzdem vorziehen. Immerhin hat sich das LSG im Eilverfahren schon mit dem Schiedsspruch befasst. Damals hatten die Richter an der Absenkung von 2,30 auf 1,75 Euro nichts zu beanstanden und die sofortige Vollziehung angeordnet. Wenn sie auch im Hauptsacheverfahren bei dieser Einschätzung blieben, könnte der GKV-Spitzenverband noch vor das Bundessozialgericht ziehen.

Beim Kassenabschlag für 2010 hat die Schiedsstelle ihre Entscheidung an den letztinstanzlichen Ausgang dieses Verfahrens geknüpft. Kippt das BSG den Schiedsspruch für 2009, muss für beide Jahre neu verhandelt werden. Gegen diese Anknüpfung hat nun der DAV geklagt. Wegen einer Gesetzesänderung wird dieser Streit sofort im Hauptsacheverfahren vor dem LSG verhandelt. Nur wann, ist vollkommen offen.