Baden-Württemberg

Apotheker informieren Hautärzte über ApBetrO APOTHEKE ADHOC, 20.07.2012 12:55 Uhr

Berlin - 

Die Apothekerkammer Baden-Württemberg* hat einen Brief an alle Hautärzte des Landes verschickt. In dem Schreiben weisen die Apotheker die Mediziner darauf hin, dass es aufgrund der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu Verzögerungen bei Rezepturen und Defekturen kommen könne. Insbesondere die neue Plausibilitätsprüfung führe in den Apotheken zu Mehrarbeit.

 

Seit dem 12. Juni müssen Apotheker vor der Herstellung jeder individuellen Rezeptur eine Plausibilitätsprüfung durchführen und eine Herstellungsanweisung erstellen. Dosierung, Applikationsart sowie Art, Menge und Kompatibilität der Ausgangsstoffe untereinander müssen ebenso aus pharmazeutischer Sicht beurteilt werden wie die gleichbleibende Qualität im fertig hergestellten Rezepturarzneimittel. Die Apotheker müssen die Ergebnisse schriftlich dokumentieren.

Weil im Ländle mehr als die Hälfte der Rezepturen durch Dermatologen verschrieben werden, bittet die Kammer bei den Ärzten um Verständnis: „Aufgrund dieses zusätzlichen Aufwandes kann es zu Verzögerungen bei der Belieferung der verordneten Rezepturen kommen“, heißt es in dem Brief.

Im Einzelfall könne es auch zu Rückfragen kommen, beispielsweise wenn die Plausibilitätsprüfung ergebe, dass der Apotheker die Rezeptur nicht wie verordnet herstellen dürfe.

 

 

Insbesondere bei neuen, nicht standardisierten Rezepturen sieht die Kammer Probleme: Bei solchen Verordnungen empfiehlt die Kammer den Medizinern, sich möglichst schnell mit einem Apotheker im Umfeld in Verbindung tu setzen.

Laut ApBetrO dürfen Apotheker zukünftig auch keine Rezepturen ohne Gebrauchsanweisung abgeben. „Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie deshalb darauf zu achten, auf Ihren Rezepten immer auch die Gebrauchsanweisung anzugeben“, heißt es in dem Schreiben. Weil auch die Defekturherstellung neuen uns strengeren Auflagen unterworfen werde, könne es auch in diesem Fall zu Verzögerungen kommen.

Laut Kammer wurden im vergangenen Jahr alleine in Baden-Württemberg mehr als zwei Millionen Rezepturen angefertigt, etwa die Hälfte davon wurde bei den Krankenkassen abgerechnet.

 

 

* Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hatte es geheißen, der Apothekerverband habe die Briefe verschickt. Wir bitten dies zu entschuldigen.