Kommentar

Apotheker gegen Apotheker Carolin Bauer, 26.09.2012 15:08 Uhr

Berlin - 

Alle für einen, einer für alle. Bei den Protestaktionen und Warnstreiks der Apotheker in den vergangenen Wochen wurde der Zusammenhalt vorbildlich umgesetzt. Dass die neue Solidarität nun durch die Denunziation einer Apothekerin durch einen Kollegen unterlaufen wird, ist mehr als schade. Insbesondere da der Anschwärtzer ein Vertreter des Landesapothekerverbandes – und damit eigentlich ein Interessenvertreter der Apotheker ist.

 

Das Verhalten ist unkollegial. Gerade die Standesorganisation sollte die Basis mit aller Kraft unterstützen. Die ABDA hatte einzelnen regionalen Protesten ihre Unterstützung zugesichert. Auch die Landesvertretungen sollten die Vielfalt der Aktionen würdigen.

Der Protest eines Berufsstandes lebt von der Unterstützung jedes Einzelnen. Ein gemeinsamer Warnstreik ist ein Ausnahmezustand und kann den Zusammenhalt erheblich fördern. Die mutigen, landesweiten Proteste der zuvor eher stillen Apotheker sind ein Erfolg des Berufsstandes. Im Kampf um eine bessere Vergütung und Verständnis haben viele geschlossen auf Umsatz verzichtet.

Eigentlich sollte ein Verband solche Maßnahmen fördern. Jede noch so kleine Protestflamme sollte am Leben erhalten oder wenigsten gewürdigt werden. Engagieren sich Verbandsmitglieder für eine Veränderung, sollten sie nicht von ihren Standesvertretern ignoriert, geschweige denn angezeigt werden. Dies stört die Stimmung und belastet künftige Proteste.

 

 

Die Apotheker müssen sich ohnehin immer wieder den Vorwurf des Neids und der Missgunst gefallen lassen. Da heißt es, der eine gönnt dem Kollegen nichts. Tausende Apotheker haben im Südwesten und in anderen Bundesländern vorgemacht, dass dieses Vorurteil längst nicht für alle gilt.

Auch das überschnelle Einschreiten der Landesapothekerkammer wirft Fragen auf. Die Kammer hatte den Vorwurf offenbar nicht überprüft, sondern allein auf die eine Zeugenaussage gesetzt.

Die Apothekerin bestreitet den Vorwurf des Kollegen. Die Kammer hat ihren Widerspruch bereits erhalten. Der Fall Apotheker gegen Apotheker könnte schlimmstenfalls vor dem Berufsgericht entschieden werden.