BtM-Formretax

Apotheker einigen sich mit Retax-Kassen Alexander Müller, 18.07.2012 09:57 Uhr

Berlin - 

Der Streit um die massenhafte Retaxation von BtM-Rezepten ist nun auch bundesweit beigelegt. Die drei maßgeblich betroffenen Betriebskrankenkassen (BKK) haben sich nach eigenen Angaben mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geeinigt. Demnach bekommen Apotheken, die Einspruch gegen die Vollabsetzungen eingereicht haben, ihr Geld bis zum Jahresende zurück. Zuvor hatten sich die Kassen bereits mit den Apothekerverbänden in Nordrhein-Westfalen geeinigt. In Hamburg gibt es wegen der Besonderheiten des Liefervertrags eine eigene Lösung.

Die Novitas BKK, die BKK vor Ort und die BKK Hoesch hatten ab dem vergangenen Herbst massiv Null-Retaxationen wegen vermeintlicher Formfehler auf BtM-Verordnungen ausgesprochen. Alle drei Kassen lassen ihre Rezepte von dem Dienstleister Protaxplus prüfen. Das Vorgehen hatte massive Proteste bei den Apothekern, aber auch in der Politik ausgelöst. Schließlich hatten die Kassen eingelenkt.

Zunächst hatten die drei „Retax-Kassen“ und der BKK-Landesverband Nordwest mit den Apothekerverbänden Nordrhein (AVNR) und Westfalen-Lippe (AVWL) über eine Lösung verhandelt. Die Apotheken in NRW bekommen ihr Geld bereits bis Ende November zurück. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass die Apotheken zuvor Einspruch gegen die Retaxation eingelegt hatten.

Der DAV hatte wiederum den AVNR mit den Verhandlungen für die übrigen Bundesländer beauftragt. Als einziger Verband hat sich der Hamburger Apothekerverein nicht an der bundesweiten Lösung beteiligt. Grund hierfür ist, dass der Liefervertrag Null-Retaxationen grundsätzlich ausschließt. Kassen dürfen bei Beanstandungen maximal das Honorar der Apotheker streichen. Derzeit wird noch über die Modalitäten der Abwicklung verhandelt. Diese soll grundsätzlich über die Rechenzentren der Apotheken laufen.