Apothekendichte

12.000 plus X? Franziska Gerhardt, 21.06.2014 10:14 Uhr

Vorbild Post? Wer sich in Deutschland über die politischen Vorstellungen zur Apothekendichte Gedanken macht, kann sich an einer Verordnung für Briefdienstleister orientieren. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Schon seit den 1960er Jahren gibt es in Deutschland keine Bedarfsprüfung für Apotheken mehr. Doch seit mehreren Jahren geht die Zahl der Apotheken im Land zurück: 2012 gab es erstmals seit 1994 weniger als 21.000 Apotheken. Die Politik gibt sich unbeeindruckt. Kein Wunder, dass viele Pharmazeuten befürchten, dass man in Berlin auch mit deutlich weniger Betriebsstätten zufrieden sein würde. Aber selbst das Szenario „15.000 plus X“ ist womöglich noch zu optimistisch.

Dafür spricht auch ein Blick auf das Postwesen: Dort gibt es ein gesetzliches Versorgungssystem. Die Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) schreibt vor, dass es bundesweit mindestens 12.000 Einrichtungen geben muss, in denen die Verbraucher ihren Brief- und Paketverkehr abwickeln können. Damit ist die Versorgung aus staatlicher Sicht anscheinend hinreichend gesichert.

Aber nicht nur die Gesamtzahl der Betriebsstätten sondern auch deren Verteilung im Land ist gesetzlich festgelegt. So schreibt die PUDLV vor, dass in allen Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern mindestens ein Briefdienstleister vorhanden sein muss. Das gilt in der Regel auch für Gemeinden, die gemäß landesplanerischen Vorgaben „zentralörtliche Funktionen“ haben.

Auch die Entfernung zur nächsten Einrichtung ist geregelt: In Gemeinden mit mehr als 4000 Einwohnern in zusammenhängend bebauten Gebieten muss ein Briefdienstleister in maximal zwei Kilometern für die Kunden erreichbar sein. Schließlich muss es laut Verordnung in allen Landkreisen pro Fläche von 80 Quadratkilometern mindestens eine stationäre Einrichtung zur Briefbeförderung geben. Alle übrigen Orte müssen durch einen mobilen Postservice versorgt werden.

Über die Einhaltung der Verordnung wacht die Bundesnetzagentur; sie sichert Postdienstleistungen als „einen wesentlichen Bestandteil der Infrastruktur eines funktionierenden Gemeinwesens“. Wie die geforderte Mindestanzahl von Einrichtungen berechnet wurde, war bislang von der Behörde nicht zu erfahren.

Bisher musste die Bundesnetzagentur aber noch nicht eingreifen: Derzeit betreibt alleine die Deutsche Post rund 13.000 eigene Filialen, dazu kommen 7000 externe Partner wie Schreibwarenläden, die auch Briefmarken verkaufen, sowie mehr als 2500 vollautomatische Packstationen. Außerdem gibt es noch die Einrichtungen der privaten Konkurrenz.

Grundsätzlich stünde einer gesetzlichen Regelung der Apothekendichte in Deutschland übrigens nichts im Weg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits mehrfach bestätigt, dass eine Bedarfsplanung für Apotheken mit dem europäischen Recht vereinbar ist. In Deutschland sind solche Forderungen aber selten.