Gesundheitsreform

Apotheken sollen Millionenopfer bringen Alexander Müller, 07.07.2010 14:44 Uhr

Berlin - 

Die Apotheken werden von den Sparbemühungen der schwarz-gelben Regierung im Gesundheitswesen nicht verschont: Rund 400 Millionen Euro soll die im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) geplante Umstellung der Großhandelsvergütung bringen, 85 Prozent davon in der GKV. Die Belastungen sollen sich laut Gesundheitsstaatssekretär Stefan Kapferer zu gleichen Teilen auf Apotheken und Großhändler verteilen. Doch die tatsächlichen Einschnitte auf Seiten der Apotheken dürften weitaus größer sein als 200 Millionen Euro.

Im Entwurf zum AMNOG ist eine pauschale Großhandelsvergütung von 60 Cent pro ausgelieferter Packung plus einem prozentualen Zuschlag von 1,7 Prozent vorgesehen. Nur der variable Teil soll künftig für Einkaufsvorteile für Apotheken zur Verfügung stehen. Im BMG geht man davon aus, dass die Großhändler im Wettbewerb etwa die Hälfte dieser Marge an Rabatten gewähren werden.

Gemessen an den heute unter Branchenexperten gehandelten durchschnittlichen Einkaufsvorteilen würden die Apotheken jedoch nach dem BMG-Szenario mit mehr als 600 Millionen Euro belastet; jede Apotheke würde demnach pro Jahr rund 28.000 Euro Rohertrag verlieren. Selbst wenn die Großhändler ihren prozentualen Zuschlag vollständig als Rabatt weitergeben würden, verbliebe ein Minus von mehr als 450 Millionen Euro oder 22.000 Euro pro Apotheke.

Im BMG wollte man diese Rechnung bislang nicht kommentieren. Möglicherweise kennt man aber mittlerweile die Zahlen. Denn die Regierung hatte kurzfristig darauf verzichtet, den Kassenabschlag für Apotheken gesetzlich festzuschreiben. Zuletzt hatten die Gesundheitsexperten von Union und FDP dem Vernehmen nach nur noch über dessen Höhe diskutiert. Doch offenbar konnten die Apotheker die Regierung davon überzeugen, dass es mit der Umstellung der Großhandelsmarge für viele Apotheken eng genug werden könnte.

Das AMNOG ist an diesem Freitag zur ersten Lesung im Bundestag. Das Gesetz soll im Herbst verabschiedet werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten.