AOK ist Spitzenreiter bei Regressen 02.06.2025 14:49 Uhr
Bei Regressen gegenüber Arztpraxen ist die AOK Rheinland-Pfalz laut einer Erhebung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) der Spitzenreiter. Ein Ranking zeigt, welche Krankenkassen den Praxen in diesen Zeiten besonders viel abverlangen.
Nicht nur Apotheken, sondern auch Arztpraxen sind von teils pingeligen Kontrollen seitens der Kassen betroffen, und zwar in Form von Regressen. In Rheinland-Pfalz kämpfen die Praxen laut KV mit großen Problemen und arbeiten am Limit. Die Patientenversorgung leide, weil auch massenweise Prüfanträge mit Regressforderungen der Krankenkassen die Arbeit zusätzlich erschwerten.
„Und nicht selten sind die Anträge sogar fehlerhaft“, erklärt die KV. „Trotzdem müssen Praxen immer wieder wertvolle Zeit in Stellungnahmen und Widersprüche investieren.“ Das kürzlich veröffentlichte Regress-Ranking zeigt, welche zehn Krankenkassen den Praxen in diesem Jahr bis zum 31. März besonders viel abverlangten.
Auf Platz 1 thront die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, dicht gefolgt von der DAK-Gesundheit. Auf Platz 3 landete die IKK Südwest. Die Grundlage der erstellten Liste seien Daten der KV aus der Abrechnungsprüfung und der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Den 10. Platz belegt die AOK Rheinland / Hamburg.
„Die Reihenfolge ergibt sich aus der jeweiligen Summe aller im genannten Zeitraum bei der KV eingegangenen Prüfanträge einer gesetzlichen Krankenkasse in den oben genannten Prüfarten.“ Es handele sich um absolute Zahlen ohne Gewichtung nach Versichertenanzahl.
Niedriger Streitwert
Die Daten habe man erhoben, weil in Rheinland-Pfalz und in den anderen Bundesländern die Praxen zunehmend mit einer Flut von Prüfanträgen der Krankenkassen konfrontiert seien. „Häufig geht es um niedrige Regresssummen mit einem Streitwert von unter 300 Euro“, heißt es. Mehr noch: Rein faktisch rechne sich der hohe zeitliche Aufwand für die Bearbeitung der Fälle weder für die Krankenkassen selbst noch für die Praxen.
Zudem enthielten die Prüfanträge wohl nicht selten auch inhaltliche Fehler. „Für die verantwortlichen antragsstellenden Krankenkassen folgen daraus keine Konsequenzen, sehr wohl aber für die betroffenen Praxen. Denn sie müssen aufwendig nachweisen, dass sie richtig abgerechnet beziehungsweise verordnet haben“, so die KV. „Tun sie das nicht, zum Beispiel aus Zeitgründen bzw. aus Aufwand-Nutzen-Erwägungen heraus, haben sie finanzielle Verluste.“
Bagatellgrenze und Wirtschaftlichkeitsgebot
Die KV fordert als Konsequenz daraus eine Bagatellgrenze für alle Prüfarten in angemessener Höhe. „Jedoch dürfen unwirtschaftliche Kleinstbeträge nicht in großen Sammelanträgen zusammengeführt werden.“ Außerdem solle Vertrauen der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft mehr Vertrauen entgegen gebracht werden.
Und: Ein Wirtschaftlichkeitsgebot solle auch für Krankenkassen gelten, so die KV, da dieses auch für Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gelte. Mehr noch: „Falsche und/oder unwirtschaftlich gestellte Prüfanträge widersprechen dem Gebot und müssen angemahnt werden. Für entstandene Aufwände bei falschen Prüfanträgen müssen Krankenkassen finanziell aufkommen.“
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung sei ein sinnvolles Instrument in begründeten Fällen. „Sie soll dann durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Sie darf nicht den Zweck verfolgen, den Vorstand einer Krankenkasse oder einer Kassenärztlichen Vereinigung von der Haftung bei nicht ordnungsgemäßer Durchführung auszuschließen. Vor diesem Hintergrund müssen die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.“