Kritik am GKV-FinStG

AOK Bayern schlägt Sparpaket vor APOTHEKE ADHOC, 22.09.2022 14:02 Uhr

Die AOK Bayern schlägt Sparmaßnahmen für das Gesundheitssystem vor. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Krankenkassen laufen Sturm gegen das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Spargesetz (GKV-FinStG). Vor allem die Erhöhung der Beiträge für die Versicherten ist auch der AOK Bayern ein Dorn im Auge. Der Verwaltungsrat der Kasse hat daher eine Resolution verabschiedet und fordert Entlastungen des Systems mit anderen Mitteln.

Die AOK befürchtet eine „Destabilisierung des Gesundheitssystems“, sollte das GKV-FinStG wie aktuell vorgesehen umgesetzt werden. „Der erneute Griff in die Rücklagen der Kassen lässt uns auf Reserve fahren. Das macht Verhandlungs- und Gestaltungsspielräume nicht mehr möglich und das Insolvenzrisiko mit Dominoeffekten für das gesamte System steigt erheblich. Das gefährdet die Versorgungssicherheit für die Patientinnen und Patienten“, so Frank Firsching, Vorsitzender des Verwaltungsrates der AOK Bayern.

ALG-II-Beiträge und MwSt-Satz

Die eigenen Vorschläge der AOK Bayern decken sich mit den Forderungen, die schon von den Kassenverbänden mehrfach erhoben wurden: Der Bund soll die vollen Kosten für die Versorgung von Arbeitslosengeld II (ALG II)-Bezieher:innen aus Steuermitteln bezahlen und der Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel soll abgesenkt werden.

„Diese beiden Maßnahmen könnten relativ kurzfristig umgesetzt werden und eine finanzielle Entlastung herbeiführen, ohne die Beitragszahlenden mit dem Griff in ihre Taschen einseitig zu belasten“, so die AOK Bayern. Laut Firsching führen die aktuell vom Staat überwiesenen Krankenkassenbeiträge für ALG II-Bezieher:innen zu einer jährlichen Unterdeckung von rund 11,5 Milliarden Euro. Allein mit einem Ausgleich in dieser Höhe ließe sich demnach schon ein Großteil des prognostizierten Defizits der GKV von 17 Milliarden Euro stopfen.

Bei einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent auf Arzneimittel stünden weitere 5,3 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Es sei nicht vermittelbar, warum auf Tierarzneimittel oder auch Süßigkeiten ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz vom Staat zugelassen wird, aber nicht auf lebenswichtige Medikamente, so Firsching.