Apothekenbetriebsordnung

Amtsapotheker: Offene Fragen bei neuer ApBetrO Janina Rauers, 03.05.2012 15:22 Uhr

Berlin - 

Die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) rückt mit großen Schritten näher: Gibt das Kabinett Mitte Mai grünes Licht, könnten die Änderungen bereits Anfang Juni in Kraft treten. Längst setzen sich auch die Amtsapotheker mit den Neuerungen auseinander. Vieles deutet aber daraufhin, dass sich die Kontrollen zumindest in den ersten Wochen nach Inkrafttreten noch nicht wesentlich ändern werden.

Grundsätzlich müsse zunächst abgewartet werden, ob die Änderungen auch tatsächlich verabschiedet würden, betonten mehrere Amtsapotheker auf Nachfrage von APOTHEKE ADHOC. Anschließend werde man sich mit Kollegen über die Umsetzung der Vorgaben austauschen. In den ersten Wochen werde man aber mit Augenmaß an die Prüfung herangehen.

Als besonders aufwändig bewerten die Prüfer die Einrichtung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS); auch die Forderung nach vertraulichen Beratungsgesprächen könnte vielen Apotheken Schwierigkeiten bereiten. Zwar sei ein obligatorisches QMS für Apotheken längst überfällig, so ein Amtsapotheker aus Nordrhein-Westfalen.

Doch die Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Arbeitsaufwand gingen „völlig an der Realität vorbei“. Das BMG geht von lediglich 250 Euro pro Handbuch sowie rund 20 Euro für die jährliche Selbstinspektion aus. Die Kosten und der Arbeitsaufwand seien weitaus höher, so der Amtsapotheker.

 

Investitionen könnten auch bei den Kassenplätzen auf die Apotheker zukommen: Laut Novelle muss das Mithören des Beratungsgesprächs durch andere Kunden „weitestgehend verhindert“ werden; das BMG regt etwa farbliche Kennzeichnungen auf dem Boden oder Abtrennungen zwischen den HV-Tischen an.

Noch sind sich die Amtsapotheker nicht sicher, wie streng diese Vorgaben befolgt werden müssen. Im Regierungsbezirk Arnsberg in Nordrhein-Westfalen wird den Apothekern daher geraten, auf übereilte Umbaumaßnahmen zu verzichten. Erst für Ende September ist eine Informationsveranstaltung geplant.

Ohnehin müssen die Apotheken nicht sofort alle neuen Anforderungen erfüllen: Eine Übergangsfrist von zwei Jahren gibt es für die Einführung des QMS sowie für die Abtrennung von Großhandelsräumen und für das Einrichten von Schleusen für die Verblisterung und die Herstellung von Parenteralia. Zwei Jahre gibt es zudem für das Einrichten seperater Räume für das Verblistern und die Parenteraliaherstellung. Die Frist für die Einrichtung der Reinraumklassen beträgt zwölf Monate.