Kammer: Honorar rauf, Kassenabschlag streichen 17.04.2026 13:54 Uhr
Während die Umsetzung der versprochenen Honorarerhöhung immer noch auf sich warten lässt, sieht sich die Apothekerschaft schon mit neuen Abgaben konfrontiert: Im Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll der Apothekenabschlag steigen. Die Apothekerkammer Niedersachsen fordert die Streichung dieser Maßnahme und die konsequente Umsetzung der Fixumserhöhung.
Die im Referentenentwurf geplante Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2,07 Euro bedeute für die Apotheken eine weitere Kürzung ihres Honorars. „Das würde die wirtschaftliche Situation vieler Betriebe zusätzlich verschärfen“, erklärt Kammerpräsidentin Cathrin Burs.
Vor dem Hintergrund der jüngsten Proteste, mit denen die Apothekerschaft bundesweit auf ihre wirtschaftliche Situation aufmerksam gemacht habe, sei es nun umso weniger nachvollziehbar, dass mit der geplanten Erhöhung des Apothekenabschlags nun eine zusätzliche Belastung vorgesehen sei.
„So kann eine wirtschaftliche Stärkung der Apotheken nicht gelingen. Und eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung braucht starke Apotheken. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, die geplante Maßnahme im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu überprüfen und zu streichen“, betont Burs.
Die Apotheken seien verlässliche Partner in der Gesundheitsversorgung und erfüllten fachlich kompetent und engagiert ihren gesetzlichen Auftrag. „Diese Verlässlichkeit erwarten wir auch von der Politik. Wir sehen, dass auf politischer Ebene zuletzt wichtige Signale für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesetzt wurden. Den Aussagen müssen nun aber auch Taten folgen“, fordert Burs.
Der Weg der Honorarverbesserung und Kompetenzstärkung müsse endlich konsequent gegangen werden. „Der Kassenabschlag darf in dieser Form nicht kommen und die zugesagte Erhöhung des Apothekenhonorars muss unverzüglich umgesetzt werden. Sie ist notwendig, um die Apotheken vor Ort zu stärken, die Mitarbeitenden angemessen zu vergüten und eine sichere, qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten dauerhaft zu gewährleisten“, so die Präsidentin.