Dispensierrecht per Notfallreform

Ärzte vs. Abda: „Uns geht es dabei nicht ums Geld“ 30.10.2026 12:40 Uhr

Berlin - 

Zuletzt hatte die Abda mehrfach betont, dass das in der Notfallreform vorgesehene Dispensierrecht für Ärzt:innen in der Akutversorgung nicht tragbar sei. Die Apothekerschaft hoffe hier auf Eingreifen der Länder, wenn das Gesetz demnächst im Bundesrat landet. Doch die Ärzteschaft widerspricht vehement. Die wirtschaftlichen Interessen der Apotheker:innen hätten keinen Vorrang vor der adäquaten Versorgung der Patient:innen.

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) kritisiert die Forderung der Abda, das vorgesehene eingeschränkte ärztliche Dispensierrecht zurückzunehmen. Die dringende Medikamentenversorgung im ärztlichen Bereitschaftsdienst sei ein echter Fortschritt in der ambulanten Versorgung. Die KVB hoffe demnach ihrerseits, dass sich der Bundesrat nicht auf die Forderungen der Abda einlässt.

„Entscheidend muss sein, was den Patientinnen und Patienten hilft – und nicht, wie die wirtschaftlichen Interessen der Apotheken geschützt werden können. Wer eine bessere Notfallversorgung will, darf notwendige Verbesserungen nicht an überkommenen Strukturen scheitern lassen“, so die Vorstände der KVB, Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp.

„Die Patienten wünschen sich, dass sie von den Ärztinnen und Ärzten im Bereitschaftsdienst dringend benötigte Arzneimittel erhalten können. Uns Ärzten geht es dabei nicht ums Geld, denn wir verdienen an der Medikamentenabgabe im Gegensatz zu den Apotheken nichts. Es geht uns ausschließlich um das Wohl unserer Patienten“, betonen die KVB-Vorstände zudem.

Weg zur Apotheke oft zu umständlich

Besonders für ältere, immobile oder alleinlebende Menschen sei die vorgesehene Änderung eine echte Erleichterung. „Wer im ärztlichen Bereitschaftsdienst zu Hause behandelt wird, kann häufig nicht selbst eine Notdienstapotheke aufsuchen. Auch in Pflegeheimen kann die rechtzeitige Beschaffung dringend benötigter Arzneimittel nachts oder am Wochenende schwierig sein“, betont die KV.

Beispielsweise eine notwendige Antibiotikatherapie zu verschieben, weil das entsprechende Präparat nicht aus der Apotheke geholt werden kann, könne zu gesundheitlichen Verschlechterungen bis hin zu vermeidbaren Krankenhauseinweisungen führen. Die Prüfung möglicher Wechselwirkungen, die richtige Anwendung und die sichere Handhabung von Medikamenten – wofür die Abda apothekerliche Kompetenzen für unbedingt notwendig hält – gehörten zur ärztlichen Kernkompetenz.

„Zudem sei die vorgesehene Regelung ausdrücklich auf eine kurzfristige Überbrückung der Versorgung im Zusammenhang mit einer ärztlichen Notfallbehandlung begrenzt“, betont die KVB abschließend.