Kritik am GeDIG

Ärzte: „Meine Termine gehören mir!“ 07.05.2026 11:59 Uhr

Berlin - 

Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll unter anderem auch die Terminvergabe für Versicherte künftig über die ePA-App ihrer Krankenkasse laufen. Kassen sollen zudem Zugriffsrechte auf bislang geschützte Patientendaten erhalten können. Der Virchowbund sieht darin einen Eingriff in die ärztliche Terminhoheit, eine Gefährdung der ärztlichen Schweigepflicht und einen Paradigmenwechsel bei der Kontrolle über Gesundheitsdaten durch die Patienten. Positiv bewerten die Ärzte dagegen die geplante digitale Ersteinschätzung.

Künftig sollen Patienten über eine ePA-App ihrer Krankenkasse direkt Arzttermine buchen können. Doch damit gäbe es einen direkten Zugriff auf Praxisverwaltungssysteme – „ein unzulässiger Eingriff in die Autonomie und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Praxen“, so der Verband der Niedergelassenen.

Dahinter stecke aber ein doppelter Denkfehler, wie eine Praxis strukturiert sei, erklärt der Bundesvorsitzende Dr. Dirk Heinrich. Zum einen, dass Termine austauschbar und fremdbestimmbar seien. „In meiner Praxis gibt es rund 20 Arten von Terminen, vom Akut-Kurztermin bis zur OP-Nachsorge, für die ich jeweils anderes Personal und andere Geräte einplanen muss.“ Zudem sei die vertragsärztliche Tätigkeit nur ein Teil des Praxisalltags. Krankenkassen würden mit diesem Gesetz aber auch in jene Aspekte der Versorgung eingreifen, die außerhalb der GKV liegen. Der Virchowbund lehnt den generellen Zugriff auf die Terminkalender und damit die Praxisorganisation daher kategorisch ab: „Meine Praxis gehört mir, meine Termine gehören mir!“, betont Heinrich.

Geschützte Patientendaten

Auch über geplante Zugriffsrechte der Kassen auf bislang geschützte Patientendaten zeigt sich der Verband besorgt. Mit Reallaboren werde diese Möglichkeit noch ausgeweitet. Der Verband fordert deshalb eine Rückkehr zur aktiven Einwilligung in die Datenverarbeitung statt der Opt-out-Regelung. „Den Patienten muss klar sein, dass die Krankenkassen ansonsten das Arztgeheimnis untergraben können“, so Heinrich.

Der Verband kritisiert außerdem die vorgesehenen Sanktionen gegen Ärzte, die die neue E-Überweisung nicht nutzen. Stattdessen sollte positive Motivation durch Anreize wie Zeitersparnis und nutzerfreundliche Prozesse gesetzt werden.

Digitale Ersteinschätzung

Positiv bewertet der Virchowbund dagegen den ersten Rahmen für eine digitale Ersteinschätzung, insbesondere die Möglichkeit, Anfragen nach Dringlichkeit zu kategorisieren und gezielt Versorgungswegen zuzuordnen. Auch die Einbindung von Informationen zu Vorerkrankungen und Medikation sei an dieser Stelle sinnvoll und könne die Versorgungsqualität steigern. Die Detaildefinition und Gestaltung der digitalen Ersteinschätzung sei jedoch eine rein ärztliche Aufgabe und sollte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorbehalten sein.

„Die digitale Ersteinschätzung ist ein Grundpfeiler für ein zukünftiges Primärversorgungssystem. Der andere Grundpfeiler ist, dass es dann noch genügend niedergelassene Hausärztinnen und Fachärzte gibt, die die Fälle aus der Ersteinschätzung auch übernehmen und versorgen können. Und an diesem Punkt droht die Bundesregierung gerade die ambulante Versorgung irreparabel zu schädigen“, warnt Heinrich.

Pflege nicht ausreichend berücksichtigt

Aus Sicht der Pflegebranche sei der Entwurf zum GeDIG positiv: „Wir begrüßen den Referentenentwurf grundsätzlich, da er die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt und Chancen für effizientere Versorgungsprozesse sowie eine Entlastung des Personals eröffnet. Positiv ist insbesondere die verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten und die Förderung der Interoperabilität zu bewerten, die auch für die Pflegepraxis relevante Informationsflüsse erleichtern kann“, so Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer vom Verband Deutsche Alten- und Behindertenhilfe (VDAB).

Allerdings würden „die spezifischen Anforderungen der Pflege bislang nicht ausreichend berücksichtigt“. „Zudem besteht die Gefahr zusätzlicher Dokumentations- und Digitalpflichten, die ohne ausreichende Finanzierung und Schulung zu Mehrbelastungen in Pflegeeinrichtungen führen können. Auch Fragen der Praxistauglichkeit, insbesondere hinsichtlich technischer Ausstattung und digitaler Kompetenz, bleiben teilweise offen. Daher fordern wir eine stärkere Einbindung der Pflege in die Ausgestaltung sowie gezielte Fördermaßnahmen, um eine realistische und nachhaltige Umsetzung sicherzustellen“, so Knieling abschließend.