GKV-Sparpaket

Ärzte: „Abrissbirne für die ambulanten Strukturen“ 15.04.2026 13:46 Uhr

Berlin - 

Gestern stellte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die geplanten Inhalte des Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor. Die Ministerin will insbesondere auch an den Honoraren der Leistungserbringer sparen. Der Virchowbund warnt vor einer spürbaren Verschlechterung der Versorgung für die Patienten und ruft die Politik auf, sich gegenüber den Patienten ehrlich zu machen.

„Wer im ambulanten Bereich rund 5,5 Milliarden Euro einsparen will, muss den Patienten deutlich sagen, dass dies Auswirkung auf ihre Versorgung haben wird“, betont der Bundesvorsitzende des Virchowbundes und Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich.

Streichungen in dieser Größenordnung würden schon allein durch wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten eine Reduktion des Leistungsangebotes zur Folge haben. In der Folge würde Personal abgebaut, Sprechzeiten würden reduziert und Wartezeiten würden länger werden.

„In einem nächsten Schritt werden sich auch die ambulanten Strukturen verändern, da heute schon zahlreiche Praxisärzte keine Nachfolger finden. Mangelnde wirtschaftliche Planbarkeit sowie kein Vertrauen auf verlässliche Rahmenbedingungen schrecken gründungswillige Ärzte vor dem Weg in die Niederlassung ab“, warnt Heinrich. Selbst wenn in naher Zukunft ein Primärversorgungssystem etabliert werden würde, würden dann keine fachärztlichen Strukturen mehr vorhanden sein, die auch nur annähernd ausreichend zeitnahe Termine zur Verfügung stellen können.

Auch Hausärzte betroffen

„Auch wenn die Hauptleidtragenden der Spargesetze die grundversorgenden Fachärzte sein werden, sind auch die Hausärzte und damit der gesamte ambulante Bereich betroffen“, so Heinrich. Dabei würden sie in Zukunft die Hauptlast der Versorgung unter auch eigenen verschärften Budget-Bedingungen tragen müssen. „Das wird die Abrissbirne für die ambulanten Strukturen in Deutschland“, so der Heinrich. Auch medizinisch werde es heikel, wenn zum Beispiel die Überbrückung der Zeit bis zum Facharzttermin mit ansonsten nicht notwendigen Antibiotika erfolgen müsse.

Anstatt die offene Sprechstunde und Vermittlungsfälle über die Terminservicestelle abzuschaffen, hätten die führenden Ärzteverbände in dieser Woche vorgeschlagen, eine Nullrunde bei der nächsten Anpassung des Orientierungspunktwertes zu vereinbaren. „Dies wäre ein schmerzhafter, aber solidarischer Sparbeitrag über alle ärztlichen Fachgruppen“, so Heinrich abschließend.

Wegfall der extrabudgetären Vergütung

Die vorgesehenen Maßnahmen – darunter der Wegfall der extrabudgetären Vergütung für offene Sprechstunden sowie für vermittelte Termine (TSS- und Hausarztvermittlung) und die Deckelung der Gesamtvergütung – würden nach Ansicht des SpiFa vor allem die grundversorgenden Facharztgruppen strukturell treffen.

„Diese Vorschläge sind ein Frontalangriff auf die ambulante Versorgung in Deutschland“, erklärt Heinrich. „Gerade Fachärztinnen und Fachärzte wie Augenärzte, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Urologen, Chirurgen oder Orthopäden tragen einen wesentlichen Teil der wohnortnahen und kurzfristigen Versorgung. Ihnen jetzt die finanziellen Grundlagen zu entziehen, gefährdet die Versorgung von rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten.“

Besonders kritisch bewertet der SpiFa den geplanten Wegfall der extrabudgetären Vergütung für Leistungen, die im Zuge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) gezielt eingeführt wurden, um den Zugang zu medizinischer Versorgung zu verbessern.

Vorgehen „verantwortungslos“

„Die Politik will die Anreize streichen, die sie selbst geschaffen hat, um Wartezeiten zu verkürzen und die Versorgung zu verbessern“, so Heinrich. Das sei nicht nur widersprüchlich, sondern verantwortungslos. Wenn zusätzliche Leistungen wieder in die Budgetierung zurückgeführt werden, wären Praxen gezwungen, ihr Leistungsangebot entsprechend anzupassen.

Der SpiFa warnt davor, dass insbesondere dringende Behandlungsanlässe und die Versorgung akuter Erkrankungen künftig leiden werden. Die geplanten Maßnahmen setzen falsche Anreize und führen zu einer Verschärfung der ohnehin bestehenden Budgetierungsproblematik.

„Die Facharztpraxen werden gezwungen sein, auf diese Eingriffe zu reagieren. Das bedeutet im Klartext: weniger Kapazitäten für kurzfristige Termine und eine Verschlechterung der Patientenversorgung. Die Lasten werden einseitig auf die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte abgewälzt. Von einer fairen und ausgewogenen Lastenverteilung kann deshalb keine Rede sein“, so Heinrich.

Vor diesem Hintergrund fordert der SpiFa die Politik auf, konsequent zu handeln und die mit dem TSVG eingeführten Regelungen insgesamt zu überprüfen.