Maximal drei Monate

Abwehrschirm: Übergangsgarantie für Krankenhäuser gefordert dpa, 16.11.2022 08:02 Uhr

Hoher Kostendruck: Bis der Abwehrschirm gespannt ist, könnte es für viele Kliniken finanziell eng werden. Foto: Numstocker/Shutterstock.com
Berlin - 

Der Bund will die unter starkem Kostendruck stehenden Krankenhäuser mit einem Abwehrschirm stützen. Doch bis dieser gespannt ist, könnte es für viele Kliniken eng werden. Die FDP hat eine Idee, wie das Land helfen könnte.

Die Landesregierung sollte den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein aus Sicht der FDP eine Übergangsgarantie für maximal drei Monate geben. Damit soll die Zeit überbrückt werden, bis der angekündigte Abwehrschirm des Bundes greift. „Angesichts immens steigender Kosten dürften viele Krankenhäuser am Jahresende keine positive Liquiditätsprognose für die kommenden zwölf Monate vorweisen können“, sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Heiner Garg. „Das bedeutet, dass die Kliniken in große finanzielle Schwierigkeiten geraten, manchen sogar die Insolvenz droht.“

Abwehrschirm erst 2023

Die Ampel-Koalition in Berlin habe richtigerweise einen acht Milliarden Euro umfassenden Abwehrschirm angekündigt, der die Krankenhäuser stabilisieren werde, sagte der frühere Gesundheitsminister des Landes. Allerdings könne sich die endgültige Umsetzung bis in das erste Quartal nächsten Jahres hinziehen. „Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie den Kliniken im Land eine Garantie für die maximal drei Monate gibt, die überbrückt werden müssen, bis die Mittel aus dem Abwehrschirm bereitstehen.“ Denkbar wären zum Beispiel Ausfallbürgschaften des Landes. Diese kommen erst zum Tragen, wenn bei Zahlungsunfähigkeit alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Das Risiko für den Landeshaushalt liege bei nahezu null, da der Bundesgesundheitsminister den Abwehrschirm unmissverständlich angekündigt habe und er auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen worden sei. „Für das Land wäre also das Risiko gering, aber für manche Klinik wäre eine Ausfallbürgschaft der rettende Anker“, meinte Garg. „Das sollte uns die Gewährleistung der Stabilität der stationären Versorgung wert sein.“

Krankenhäuser müssen Ende des Jahres ihren Jahresabschluss prüfen und bestätigen lassen. Ein Testat bekommen sie nur, wenn sie nachweisen können, dass sie im kommenden Jahr zahlungsfähig bleiben. Das könnte in der aktuellen Situation für viele Kliniken sehr schwierig werden. Wenn sie kein Testat erhalten, können sie beispielsweise keine Budgetvereinbarungen mit den Krankenkassen abschließen und Gefahr laufen, finanziell handlungsunfähig zu werden. An diesem Donnerstag befasst sich der Sozialausschuss des Landtags mit diesem Thema.