Apothekerin zieht notfalls vor Gericht

Aufsicht verbietet Abgabeterminal Carolin Ciulli, 22.11.2021 10:19 Uhr

Bereit zur Abholung: Apothekerin Claudia Hilbert-Schiller will ihr Abholterminal notfalls gerichtlich durchsetzen. Foto: Klee Apotheke
Berlin - 

Die Klee Apotheke im brandenburgischen Michendorf hat ein Abgabeterminal eingebaut. Das zuständige Landesgesundheitsamt in Potsdam untersagte jedoch den Betrieb des Automaten. Inhaberin Claudia Hilbert-Schiller will das nicht auf sich sitzen lassen und sucht den Dialog. Die Apothekerin bot jetzt einen Ortstermin an und will die Sache notfalls gerichtlich klären lassen.

Die Klee Apotheke liegt in einem sich positiv entwickelten und lebendigen Standort. Nebenan sind Supermarkt, Discounter und aktuell entsteht eine neue Rossmann-Filiale. Die Märkte bringen Kundschaft. Viele Pendler:innen lösen ihre Rezepte ein. Das Warenlager sei groß und die Apotheke sei „super sortiert“, sagt die Apothekerin. „Aber wir haben viele Streurezepte und dadurch viele Abholer.“ Ein Viertel der Kundschaft, die am Nachmittag in die Apotheke kämen, wollten nur ihre Bestellung mitnehmen. Diese Kund:innen seien zuvor bereits beraten worden.

Dazu komme, dass die Klee Apotheke – anders als die großen Märkte – bereits um 18.30 Uhr schließt. „Wir würden gerne die längeren Öffnungszeiten abdecken, können das aber wegen des fehlenden Personals nicht“, sagt Hilbert-Schiller. Ziel sei es, dass Kund:innen auf Wunsch gar nicht mehr in die Offizin kommen müssten – auch ein Vorteil in Coronazeiten.

Aus dieser Situation heraus sei die Idee zu einem Abholfach entstanden. Die Inhaberin entschied sich für ein Abgabeterminal von BD Rowa. „Wir wollten einen Anschluss an den Kommissionierautomaten, um Prozesse zu reduzieren und zu standardisieren.“ Anders als bei Abholfächern sei das System flexibel. „Es gibt keine begrenzte Anzahl an Fächern, die ich bestücken muss, und wenn ein Kunde doch in die Apotheke kommt, kann ich ihm den Abholer auch hier mitgeben.“

Im Sommer wurde das Terminal eingebaut. Der Umbau musste vorab von der zuständigen Behörde nicht genehmigt, sondern dort nur angezeigt werden. Hilbert-Schiller reichte in Potsdam ihre Pläne ein. Doch von der Aufsicht kamen Einwände. „Der Betrieb des Terminals wurde uns im September untersagt.“ Als Begründung habe es geheißen, dass laut Arzneimittelgesetz (AMG) Arzneimittel nicht über Automaten in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Doch die Formulierung des Gesetzes sei unklar, sagt Hilbert-Schiller. Denn die Arzneimittel würden nach den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) abgegeben. Darin wird etwa vorgeschrieben, dass automatisierte Ausgabestationen zur Bereitstellung, Aushändigung und Ausgabe von Arzneimitteln nur zulässig seien, „wenn sie sich innerhalb der Betriebsräume einer Apotheke befinden, einen Zugriff von außen für den Empfänger ermöglichen, sofern eine Ausgabe außerhalb der Betriebszeiten dieser Apotheke vorgesehen ist, und erst durch Personal dieser Apotheke bestückt werden, nachdem die Bestellung des Arzneimittels oder der Arzneimittel bei dieser Apotheke erfolgt ist“. Außerdem muss bereits eine Beratung durch diese Apotheke stattgefunden haben.

Die Apothekerin reagierte auf die Einwände und schickte eine Übersicht über den geplanten Ablauf des Services inklusive der QMS-Prozesse. „Es handelt sich um die gleichen Abläufe im Backoffice wie die Bestellungen für den Botendienst“, betont sie. Der Prozess sei sicher und man spare wichtige Zeit für weitere Tätigkeiten.

Ende Oktober kam erneut Antwort. „Das reicht der Behörde nicht“, sagt Hilbert-Schiller. Man wolle sich die Situation in einem halben Jahr erneut ansehen. „Sie wollen vielleicht nicht die ersten sein, die das Terminal genehmigen“, vermutet sie. Sie lud die Aufsicht daraufhin erneut ein und schickte auch ein Schreiben ihres Anwalts mit. Die rechtliche Grundlage für den Betrieb eines Abholautomaten sei vorhanden, betont die Apothekerin.

Generell findet sie die Vorsicht der Behörde verständlich. „Irgendwie ist das ja beruhigend“, sagt Hilbert-Schiller. „Ich will mich auch nicht mit dem Landesamt anlegen.“ Allerdings sei das Terminal gerade in Coronazeiten und angesichts der angespannten Personalsituation in Apotheken ein großer Nutzen. Eigentlich sollte die Abgabestation im November an den Start gehen. Auch mit Blick auf das E-Rezept erwartet man in Michendorf eine steigende Nachfrage nach flexiblen Abholzeiten. „Verbunden mit unserem Service und dem persönlichen Kontakt können wir jeden Versender schlagen.“