Gemeinsames Positionspapier

Abda/BVpta: Perspektiven für PTA 17.03.2026 15:35 Uhr

Berlin - 

Die derzeitigen Pläne der Bundesregierung für eine „Apotheke ohne Apothekerin/Apotheker“ werden von der Abda und dem Bundesverband PTA (BVpta) abgelehnt. Die Verbände arbeiten derzeit an einem gemeinsamen Konzept zur Weiterentwicklung des PTA-Berufs, etwa für neue Aufgaben bei den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) oder als Praxisanleitende für PTA-Auszubildende.

Die Weiterqualifizierung soll neue berufliche Entwicklungsperspektiven für PTA eröffnen. Auch der Zugang zum Pharmaziestudium soll für PTA erleichtert werden. Zudem fordern die Verbände verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen für die PTA-Ausbildung.

„PTA sind für öffentliche Apotheken unverzichtbar. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Apotheken vor Ort muss der PTA-Beruf auch gezielt weiterentwickelt und der Zugang zum Pharmaziestudium erleichtert werden“, so Abda-Präsident Thomas Preis. „Ich freue mich, dass der BVpta und die Abda dies gemeinsam feststellen, und dass eine nachhaltige Weiterentwicklung des PTA-Berufs keine Vertretungsregelung des Apothekenleiters beziehungsweise der Apothekenleiterin benötigt. Diese Vertretungsregelung lehnen wir gemeinsam im Schulterschluss ab. Wir sind uns auch einig, dass die Erhöhung des Fixums und regelmäßige faire Verhandlungen der Apothekenhonorierung zu einer besseren Vergütung von PTA und anderen Fachkräften in Apotheken beitragen.“

„‚Vertreten‘ zu dürfen war nie unser eigentliches, alleiniges Ziel. Uns geht es darum, echte Entwicklungsmöglichkeiten für PTA zu schaffen“, ergänzt Anja Zierath, Vorsitzende des BVpta. „Wir haben die Bedenken der Apothekerschaft hinsichtlich der Wahrung des Fremdbesitzverbotes und der Sicherung des Heilberufestatus ernst genommen und setzen auf gemeinsame Lösungen für die Weiterentwicklung des PTA-Berufs. Mit der Einführung einer bundesweit einheitlichen Weiterqualifikation für PTA sollen zukünftig neue Perspektiven geschaffen werden. Wichtig bei alldem ist uns, dass sich eine neue Qualifikation auch in der Vergütung widerspiegeln muss.“

Im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, sind Modellprojekte vorgesehen, nach denen PTA die Apothekenleitung unter bestimmten Bedingungen vorübergehend vertreten können. Die gemeinsame Forderung der beiden Verbände ist, diese Regelungen im ApoVWG ersatzlos zu streichen.

Das sind die Maßnahmen

Einführung einer bundesweit einheitlichen Weiterqualifikation für PTA mit klar definiertem Kompetenzprofil und verbindlichen Qualifikationsanforderungen

PTA sollen durch folgende erweiterte Kompetenzen infolge der Qualifikation erhalten können:

  • Unterstützung und Durchführung pharmazeutischer Dienstleistungen
  • Präventions- und Screeningangebote in Apotheken
  • digitale Versorgungsprozesse
  • strukturierte Programme zur Arzneimitteltherapiesicherheit

Zudem soll die Weiterqualifikation zu einer bundesweit anerkannten Befugniserweiterung im Sinne der Apothekenbetriebsordnung führen, mit der die qualitativen Anforderungen an die Befugniserweiterung dauerhaft erfüllt sind, und damit eine neue berufliche Entwicklungsperspektive für PTA schaffen.

Die erweiterten Kompetenzbereiche und Verantwortungen sollen sich in einer entsprechenden tariflichen und finanziellen Aufwertung widerspiegeln. Abda und BVpta bieten an, ein Curriculum zu erstellen.

Praxisanleitung für PTA-Auszubildende durch erfahrene PTA

PTA sind als erfahrene Fachkräfte prädestiniert, PTA-Auszubildende systematisch bei der Entwicklung beruflicher Handlungskompetenzen zu begleiten, praxisnahes Wissen zu vermitteln und die Übernahme eigenständiger Tätigkeiten zu fördern, heißt es im gemeinsamen Positionspapier von Abda und BVpta.

Verbesserter Übergang von der PTA-Ausbildung in das Pharmaziestudium

Qualifizierten PTA sollte der Zugang zum Pharmaziestudium erleichtert werden, um vorhandene fachliche Kompetenzen stärker zu nutzen. Vorstellbar sind unter anderem anrechenbare praktische Lehrveranstaltungen im Grundstudium sowie eine Anrechnung von Teilen des PTA-Praktikums auf die praktische Ausbildung im Studium.

Schulgeld und Ausbildungsvergütung

Noch immer müssen angehende PTA in einigen Bundesländern Schulgeld zahlen. Zudem fehlt es an einer Ausbildungsvergütung. Beides stell einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Gesundheitsfachberufen dar. Eine sektorenübergreifende bundesweit einheitliche Lösung mit angemessener Ausbildungsvergütung ist notwendig, um die Attraktivität des Berufs langfristig zu sichern, so der Appell.