Keine Einsparungen bei Ärzten und Kliniken

Spargesetz: Apotheken müssen Beitrag leisten APOTHEKE ADHOC, 28.06.2022 13:44 Uhr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will bei Pharmaherstellern und Apotheken sparen, nicht aber bei Kliniken und Ärzten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Spargesetz sorgt seit Wochen für Diskussionen. Heute stellte er erste Details vor: Pharmaindustrie und Apotheken müssen einen Beitrag leisten, Ärzte und Kliniken dagegen nicht.

Er habe das Defizit von seinem Vorgänger geerbt, so Lauterbach. Für das nächste Jahr werde man ein Defizit von 17 Milliarden Euro zu lösen haben. Darüber habe er sehr intensiv mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) verhandelt. Man habe lange überlegt, wie man auch das strukturelle Defizit angehen könne. Er teile ausdrücklich die Ziele des Finanzministers, ohne Steuererhöhung oder Nachtragshaushalt auszukommen.

Geplant sind auf der Einnahmeseite ein Steuerzuschuss von zwei Milliarden Euro und ein Darlehen des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro sowie eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte.

Drei Milliarden im Arzneimittelbereich

Einen Solidarbeitrag von rund 3 Milliarden Euro müsse die Pharmaindustrie leisten, die erhebliche Umsatzsteierungen von 13 Prozent habe und erstmals bei den Ausgaben den Bereich der äzrtlichen Versorgung überholt habe. Davon solle eine umsatzabhängige Einmalabgabe in Höhe von einer Milliarde Euro durch die forschenden Hersteller geleistet werden. Effizienzverbessernde Strukturreformen, die den gleichen Effekt gehabt hätten, seien in der letzten Legislaturperiode ausgeblieben, kritisierte Lauterbach erneut seinen Vorgänger. Daher müssten sie nun nachgeholt werden. Außerdem werde das AMNOG-Verfahren gründlich überarbeitet.

Bei den Apotheken habe man darüber nachgedacht, wo ein Beitrag zu Effizienzreserven zu holen sei. Dies werde Teil des Paketes sein, kündigte Lauterbach an. Weitere Details wollte Lauterbach noch nicht nennen, weil der Entwurf nun erst einmal in die Ressortabstimmung gehe.

Die Krankenkassen würden „entspart“, so Lauterbach, indem ihre Reserven in den Gesundheitsfonds überführt und von dort in die Versorgung geleitet würden. Hier sprach er von einem Volumen von 2,4 Milliarden Euro. Kleine Effizienzreserven sollten auch bei den Verwaltungskosten gehoben werden.

Kein Sparbeitrag von Ärzten

Ursprünglich wollte Lauterbach die Lasten „fair verteilen“ und Leistungserbringer „gerecht behandeln“ und „stärker und weniger stark belasten“, doch das ist vom Tisch: „Wir haben nicht vor, die Honorare von Krankenhäusern und Ärzten zu reduzieren, weil es hier keine Spielräume gibt“, so Lauterbach mit Verweis auf die Inflation und die Bedeutung für die Versorgung. Man werde aber Bereinigungen vornehmen in der Pflege und bei der Aufnahme von Neupatienten. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel ist vom Tisch. „Was in meinem Kopf gewesen ist, gehört nicht hierher.“

 

 

Einen Zeitplan nannte er nicht. Dass es so lange gedauert habe, bis er den Entwurf präsentiere, sei der Tatsache geschuldet, dass er zunächst die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage abwarten wollte. „Ich habe alles bekommen, was ich wollte.“ Weitere „Bad News“ erwarte er nicht.

„Wir sind in einer schwierigen Lage, aber wir werden sie meistern.“ Den Kassen drohe eine chronische Unterdeckung, daher stehe man vor einem Jahr des Übergangs. Lauterbach sprach von einem „guten Kompromiss“, weil es keine Leistungseinschnitte gebe und der Bund nicht überfordert werde.