Engpass bei Fiebersäften und Antibiotika

180 PZN: Festbeträge werden ausgesetzt Alexander Müller, 10.01.2023 07:53 Uhr

Für bestimmte Kinderarzneimittel sollen die Festbeträge komplett ausgesetzt werden.
Berlin - 

Als Maßnahme gegen die Engpässe bei Fiebersäften und anderen Kinderarzneimitteln sollen insgesamt 180 Festbeträge ab Februar komplett ausgesetzt werden. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio mit Verweis auf konkrete Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Betroffen sind laut ARD-Bericht unter anderem Festbeträge für Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen sowie Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen. Die Hersteller sollen durch die Regelung motiviert werden, mehr Ware in den deutschen Markt zu liefern.

180 Festbeträge betroffen

Lauterbach hatte bereits angekündigt, die Preisregeln bei bestimmten Arzneimitteln zu lockern. Die Krankenkassen sollten bis zu 50 Prozent über dem aktuellen Festbetrag zahlen. Der GKV-Spitzenverband hatte jedoch auf die fehlende rechtliche Grundlage verwiesen, da die Festbeträge nach einem im Sozialgesetzbuch festgelegten Verfahren bestimmt würden. Das könnten die Kassen nicht ohne Weiteres umgehen.

Lauterbach hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband noch vor Weihnachten darum gebeten, „dringend die Festbeträge der genannten Kinderarzneimittel umgehend zu überprüfen und anzupassen“, hieß es aus seinem Haus. „Dabei sollten insbesondere eine Aufhebung des Festbetrages (und Aufhebung eines möglicherweise anschließend anfallenden Preismoratoriumsabschlags) für diese Arzneimittel oder auch eine Kostenübernahme der Mehrkosten aufgrund Überschreitens des Festbetrages avisiert werden. Diese Maßnahmen sollen auch bei Antibiotika zur Anwendung bei Kindern zur Anwendung kommen.“

Mit dem Aussetzen der Festbeträge wäre das Problem umgangen. „Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinderarzneimitteln kurzfristig entgegengewirkt werden kann“, so der GKV-Spitzenverband gegenüber der ARD. Die Regelung wird ab Februar umgesetzt, damit die Software in den Apotheken aktualisiert werden kann. Für die Versicherten entfallen damit mögliche Aufzahlungen.

Keine Rabattverträge für Kinderarzneimittel

Zur Vermeidung von Lieferengpässen soll es für Arzneimittel für Kinder künftig keine Rabattverträge mehr geben, so die ARD weiter. Generell soll die Generika-Produktion in der EU gestärkt werden. Künftig soll deshalb nicht wie bisher nur der billigste Anbieter zum Zug kommen. Stattdessen soll bei wichtigen Arzneimitteln neben dem günstigsten Anbieter aus dem nicht-europäischen Ausland stets auch der günstigste Hersteller aus der EU berücksichtigt werden. Der Auftrag wird dann geteilt. Zudem sehen die Eckpunkte eine mehrmonatige Lagerhaltung für Rabattarzneimittel vor. Einen Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium gibt es allerdings noch nicht.