Warnhinweis fehlt: Rückruf bei Oxycodon 21.04.2026 13:23 Uhr
Weil im Beipackzettel Warnhinweise fehlen, wird Oxygesic Dispersa (Oxycodon, Orifarm) in verschiedenen Stärken und Chargen zurückgerufen. Der Rückruf erfolgt vorsorglich und nicht auf Patientenebene.
Oxygesic Dispersa 5 mg, 10 mg und 20 mg Schmelztabletten, Orifarm zu 21 Stück wird in mehreren Chargen zurückgerufen. Betroffen sind: 266620, 268367, 268375, 269886 und 270110.
„Auf dem von uns beigelegten Beipackzettel fehlen Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen, die insbesondere bei Leber und Gallenerkrankungen zu berücksichtigen sind“, teilt Orifarm mit. Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion – leichte bis schwere Leberschäden – müssen Oxycodon mit besonderer Vorsicht einnehmen. Bei ihnen können höhere Plasmakonzentrationen auftreten. Zudem kann Oxycodon Funktionsstörungen und Spasmen des Sphinkter Oddi verursachen, wodurch das Risiko für biliäre Störungen und Pankreatitis steigt. Daher muss Oxycodon bei Patienten mit Pankreatitis und Erkrankungen der Gallenwege mit Vorsicht angewendet werden.
Apotheken sollen das Warenlager auf betroffene Packungen überprüfen und sich in Bezug auf Gutschrift und Vernichtung an den gewohnten Ansprechpartner wenden.
Oxycodon gehört zu den Opioiden und wird zur Schmerzbehandlung eingesetzt. Die Wirkung ist auf die Bindung an μ-Opioid-Rezeptoren im zentralen Nervensystem zurückzuführen. Oxycodon ist ein reiner Agonist – ohne antagonistischen Effekt – und potenter als Morphin. Die therapeutische Wirkung ist vorwiegend analgetisch und sedierend. Ein Absetzen kann mit Entzugserscheinungen einhergehen.
Wie wird vernichtet?
Vernichtung und Entsorgung von Betäubungsmitteln sind in § 16 BtMG geregelt. Das Gesetz besagt, dass der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln zur Vernichtung auf eigene Kosten und bei Anwesenheit von zwei Zeugen verpflichtet ist. Dies soll in einer Weise erfolgen, die auch nur eine teilweise Wiedergewinnung des Betäubungsmittels ausschließt und Mensch und Umwelt nicht gefährdet. Außerdem muss ein Vernichtungsprotokoll angefertigt und drei Jahre aufbewahrt werden.
Feste orale Darreichungsformen
Tabletten können zermörsert, Kapseln geöffnet und das Pulver in einer kleinen Menge Wasser gelöst werden. Die Flüssigkeit kommt dann aber nicht etwa in die Toilette oder das Waschbecken, sondern kann mit Hilfe von Zellstoff aufgesaugt und im Rest- oder Hausmüll entsorgt werden.
Pflaster
Die Klebeflächen der Pflaster sollten aufeinander geklebt und dann zerschnitten werden. Dazu wird das Pflaster entnommen und in der Mitte nach innen gefaltet. So wird sichergestellt, dass die einzelnen Schnipsel nicht mehr aufgeklebt werden können.
Tropfen und Ampullen
Flüssigkeiten können in ein Gefäß gegeben und anschließend mit Hilfe von Sägespänen, Katzenstreu oder Zellstoff aufgesaugt und anschließend über den Siedlungsabfall entsorgt werden.