Schüßler-Salze

Syxyl: „Schrotschüsse“ mit „Platzpatronen“ APOTHEKE ADHOC, 30.05.2012 11:01 Uhr

Berlin - 

In ihrer Rubrik „Werbung – Aufgepasst!“ kritisieren die Autoren der Fachzeitschrift „Gute Pillen, schlechte Pillen“ (GPSP) alle zwei Monate Werbemaßnahmen von Pharmafirmen. In der aktuellen Ausgabe geht es um das Kombinationspräparat Drüfusan des Kölner Herstellers Syxyl, einer Tochter des OTC-Herstellers Klosterfrau. Gleichzeitig prangert die Zeitschrift Schüßler-Salze allgemein an.

 

Drüfusan soll zwölf Schüßler-Salze enthalten und wird GPSP zufolge „ohne Angabe einer Indikation“ verkauft. „Alle in einer Tablette“, mit diesem Slogan werbe Syxyl für Drüfusan – obwohl wissenschaftliche Beweise für die Wirksamkeit der Schüßler-Salze fehlten, so die Kritik.

Während laut Syxyl die Versorgung dank der Kombination „immer genau richtig ist“, sehen die GPSP-Autoren einen Widerspruch: Schrotschüsse seien nicht zielgenau. Zudem werde bei Drüfusan mit „Platzpatronen“ geschossen – denn die Wirksamkeit von Schüßler-Salzen sei nicht nachgewiesen.

Daher kritisiert GPSP auch, dass im Beipackzettel die Salze als „Wirkstoffe“ bezeichnet werden. Den Autoren zufolge wäre der Terminus „Inhaltsstoffe“ korrekt gewesen, da eine pharmakologische Wirkung nicht nachgewiesen sei. Auch der Packungsaufdruck „Apothekenpflichtig“ sei irreführend, weil so der Eindruck einer garantierten Wirksamkeit erweckt werde.

 

 

Schließlich beanstanden die Autoren den Hinweis „Sollten während der Anwendung die Krankheitssymptome fortdauern, holen Sie bitte medizinischen Rat ein.“ Wem die Salze geholfen hätten, der habe wahrscheinlich kein Arzneimittel benötigt, so GPSP. Wem sie jedoch nicht nützten, der gehe womöglich zu spät zum Arzt.

Die Autoren kritisieren die Sonderstellung, die homöopathische Mittel in Deutschland haben. Die Hersteller müssen grundsätzlich die Wirksamkeit nicht nachweisen, stattdessen genügt es, die Präparate registrieren zu lassen. Nur wenn eine Indikation beansprucht wird, muss das Präparat zugelassen werden – inklusive Wirksamkeitsnachweis. Hierauf wird in der Einzelmittel-Homöopathie verzichtet, Hersteller begründen dies mit dem individuellen Einsatz, der Vielfalt von Ausgangsstoffen, Potenzen und Darreichungsformen.