Arzneimittelverschreibungsverordnung

Sumatriptan bald rezeptfrei, Ibu ab drei Monaten? Nadine Tröbitscher, 07.01.2020 14:27 Uhr

Der Referentenentwurf des BMG zur Änderung der AMVV sieht einen OTC-Switch für Sumatriptan vor. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Sumatriptan ist das dritte Triptan, das aus der Verschreibungspflicht entlassen wird. Der OTC-Switch könnte im zweiten Anlauf gelingen. Trotz eines positiven Votums des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht (SVA) hatte der Bundesrat 2013 den OTC-Switch abgelehnt. Jetzt hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen neuen Entwurf vorgelegt. Außerdem soll die Altersgrenze für Ibuprofen-Säfte abgesenkt werden.

Sumatriptan ist seit 1993 in Deutschland zugelassen und somit das erste Triptan, dem die Zulassung erteilt wurde. Der Arzneistoff wird zur akuten Behandlung von Migränebehandlung mit und ohne Aura sowie bei Cluster-Kopfschmerz eingesetzt und beansprucht den Großteil der Verordnungen für sich. Sumatriptan verursacht eine Verengung der zerebralen Gefäße, die während eines Migräneanfalles weit gestellt sind. Sumatriptan vermindert außerdem die Ausschüttung von schmerzauslösenden und gefäßdilatierenden Mediatoren, zu denen auch das Serotonin gehört.

Laut Entwurf des BMG zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) soll der Wirkstoff partiell aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Das Ministerium folgt somit der Empfehlung des SVA aus dem Sommer. Das letzte Wort hat jedoch der Bundesrat.

Der selektive Agonist des 5-Hydroxytryptamin-1-like Rezeptors (5-HT1-Rezeptor) soll demnach zukünftig zu 50 mg je abgeteilter oraler Form und in einer Gesamtmenge von 100 mg je Packung rezeptfrei zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura zur Verfügung stehen – vorausgesetzt der Arzt hat die Erstdiagnose bereits gestellt. Die AMVV soll entsprechend geändert werden.

Naratriptan wurde bereits 2005 und Almotriptan 2007 partiell aus der Verschreibungspflicht entlassen – ebenfalls zur Akutbehandlung und nach erfolgter ärztlicher Erstdiagnose, allerdings nur im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Gleiches soll auch für Sumatriptan gelten. Zudem gibt es vier weitere Triptane – Eletriptan, Frovatriptan, Rizatriptan und Zolmitriptan – die ausnahmslos rezeptpflichtig sind.

2013 lehnte der Bundesrat den Verordnungsentwurf des BMG ab. Hintergrund waren die geplanten Vorgaben: Apotheker sollten prüfen, dass die Anwender zwischen 18 und 65 Jahren alt sind und ein Arzt die Migräne diagnostiziert hat. Außerdem hätten sie den Patienten erklären müssen, in welchen Fällen sie einen Arzt aufsuchen müssen und dass die zeitgleiche Einnahme oraler Kontrazeptiva das Schlaganfallrisiko erhöht.

Ibuprofen in flüssigen Zubereitungen als Monopräparat soll künftig ab einem Alter von drei Monaten rezeptfrei sein. Bislang lag die Altersgrenze bei sechs Monaten. Hintergrund der Switches war die Tatsache, dass Ibuprofen in rektalen Zubereitungen unabhängig vom Alter rezeptfrei erhältlich ist. Dosiert wird in Abhängigkeit vom Körpergewicht. Flüssige Zubereitungen in einer Konzentration von 20 mg/ml können im Alter zwischen drei und sechs Monaten und einem Körpergewicht von 5 bis 7,6 Kilogramm dreimal täglich zu je 2,5 ml verabreicht werden. Flüssige Zubereitungen zu 40 mg/ml können entsprechend dreimal täglich zu je 1,25 ml gegeben werden.