Beirat Liefer- und Versorgungsengpässe

Salbutamol: Update zur Versorgung 27.03.2026 08:30 Uhr

Berlin - 

Für Salbutamol-haltige Dosieraerosole besteht weiterhin ein Versorgungsmangel. Daran wird vorerst festgehalten, auch wenn der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe eine Stabilisierung der Versorgung sieht. 

Im Dezember 2023 wurde der Versorgungsmangel Salbutamol-haltiger Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform bekanntgegeben und der Import erleichtert. Diese sichern seither die bedarfsgerechte Versorgung. Zudem wurden Maßnahmen bekanntgegeben, die Engpässen vorbeugen sollten. Dazu gehören beispielsweise die Verordnung von N1-Packungen und ein Ausweichen auf Pulverinhalatoren.

Stabilisierung der Versorgung

Vor kurzem hat der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe die Verfügbarkeit und die aktuelle Marktentwicklung von Salbutamol-Sprays bewertet. „Die dem BfArM vorliegenden Marktdaten der letzten Monate zeigen eine Stabilisierung der Versorgung“, heißt es im Kurzprotokoll. Außerdem haben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erste Hinweise erreicht, dass der Markt durch reguläre zugelassene Arzneimittel wieder im großen Umfang gedeckt wird.

Aktuell sind Engpässe gemeldet für SalbuHEXAL N Dosieraerosol und Salbutamol1 A Pharma 0,1 mg Druckgasinhalation, die voraussichtlich bis Ende September andauern sollen. Der Bronchospray Autohaler fällt voraussichtlich bis Ende Juni aus. Der Versorgungsmangel ist laut Beirat weiterhin bekanntgegeben.

Salbutamol gehört zu den Beta-Sympathomimetika und wird aufgrund seines schnellen Wirkeintritts und bronchienerweiternden Effekts bei einem akuten Asthmaanfall eingesetzt. Der Wirkstoff bindet selektiv an die Beta-2-Adrenozeptoren der Bronchialmuskulatur.

Alternativen verschreiben

Seit Juli empfiehlt der Beirat Ärzt:innen sowie Apotheker:innen, im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten „alternative Darreichungsformen von Salbutamol, insbesondere Trockenpulverinhalatoren, zu verschreiben bzw. abzugeben“, wenn dies therapeutisch möglich ist und keine eindeutigen Gründe dagegensprechen – dazu gehören: Kinder unter fünf Jahren, geriatrische Patient:innen, Patient:innen während einer schweren akuten Exazerbation oder mit erwartbar schweren Exazerbationen sowie Patient:innen mit nachgewiesen geringem Atemzugvolumen/Atemzugstärke.

Wird auf einen Pulverinhalator umgestellt, sollen die Patient:innen laut Beirat eine erneute Instruktion zur Inhalationstechnik erhalten, wenn die korrekte Anwendung nicht bekannt ist. Somit können Apotheken bei entsprechender Schulung aufgrund der Umstellung, die pDL „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ abrechnen.

Die pDL kann von geschultem pharmazeutischem Personal erbracht werden und wird mit 20 Euro vergütet. Anspruch besteht bei einer Neuverordnung von Devices oder einem Device-Wechsel oder wenn Kund:innen während der letzten zwölf Monate keine Einweisung erhalten haben. Abgerechnet wird über die Sonder-PZN 17716783.