Sachverständigenausschuss

Rx-Switch: Kein Lithium ohne Rezept 05.11.2026 15:39 Uhr

Berlin - 

Lithium ist verschreibungspflichtig, doch im Internet werden immer wieder Nahrungsergänzungsmittel mit dem Wirkstoff angeboten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will nachschärfen.

Lithium zur oralen Anwendung wiederum soll komplett der Verschreibungspflicht unterstellt werden; über einen entsprechenden Antrag soll vom Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SVA) entschieden werden.

Bislang gilt die Rezeptpflicht nur „zur Prophylaxe und Behandlung von psychiatrischen Erkrankungen (z. B. bipolaren Störungen, Depressionen) und Cluster-Kopfschmerzen“. Allerdings gibt es nur Hyponorex und Quilonum und keine Präparate mit anderer Indikation.

Hintergrund ist, dass bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels im menschlichen Körper gesundheitlich schwerwiegende Folgen haben kann. Die therapeutischen Dosierungen liegen deutlich über der natürlichen täglichen Aufnahme aus der Nahrung. Die Therapie erfordert aufgrund der geringen therapeutischen Breite eine regelmäßige Kontrolle des Lithiumspiegels sowie der Nieren- und Schilddrüsenfunktion.

Mögliche Anzeichen einer Lithiumvergiftung sind unter anderem starker Durst, häufiges Wasserlassen, Durchfall, Erbrechen, Austrocknung, Zittern, neurologische Störungen wie zum Beispiel Muskelschwäche, Schwindel, Müdigkeit, Verwirrtheit sowie Koordinations-, Sprach- und Sehstörungen. Schwere Vergiftungen können zum zerebralen Anfall, zum Koma oder gar zum Tode führen.

Keine Selbstmedikation

Aufgrund seiner pharmakologischen und gesundheitsgefährdenden Wirkungen ist laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) davon auszugehen, dass es sich bei Erzeugnissen mit zugesetzten Lithiumverbindungen, die als Lebensmittel gekennzeichnet werden, um nicht zugelassene Arzneimittel oder um nicht sichere Lebensmittel handelt. In beiden Fällen ist das Inverkehrbringen deshalb verboten.