Nutzenbewertung

Fycompa ohne Zusatznutzen APOTHEKE ADHOC, 08.03.2013 11:14 Uhr

Ohne Mehrwert: Der G-BA bescheinigt Fycompa keinen Zusatznutzen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Das Antiepileptikum Fycompa (Perampanel) hat keinen Zusatznutzen. Laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hatte der japanische Pharmakonzern Eisai sich bei seinen Studien nur eingeschränkt an die Vorgaben zur zweckmäßigen Vergleichstherapie gehalten. Ein therapeutischer Mehrwert konnte daher nicht ermittelt werden.

Fycompa ist als Zusatzbehandlung bei Patienten mit fokalen Anfällen mit oder ohne sekundäre Generalisierung indiziert. Der G-BA hatte als Vergleichstherapie Lamotrigin plus Basistherapie festgelegt. Bei Patienten, die Lamotrigin nicht als Zusatz-, sondern als Monotherapie erhalten hatten, legte der G-BA fest, dass Topiramat in der Zusatztherapie als zweckmäßige Vergleichstherapie gelten sollte. Der Hersteller hatte allerdings keine entsprechenden Daten für Topiramat vorgelegt.

Fycompa ist ein selektiver nicht-kompetetiver Antagonist des ionotropen AMPA-Glutamat-Rezeptors an postsynaptischen Neuronen. Damit soll die Glutamat-induzierte übermäßige Neuronenerregung verhindert werden. Der genaue Wirkmechanismus ist allerdings noch nicht bekannt.