Arzneimittelsicherheit

Nebenwirkungen bei Metamizol APOTHEKE ADHOC, 22.08.2011 15:00 Uhr

Berlin - 

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) warnt vor der übermäßigen Verordnung von Metamizol. Der Wirkstoff kann in seltenen Fällen schwere Unverträglichkeitsreaktionen (Agranulozytosen) auslösen.

Metamizol-Kombinationspräparate wurden 1987 vom Markt genommen, die Monopräparate unterliegen seitdem der Rezeptpflicht und die Indikation wurde auf starke Schmerzen eingeschränkt. Trotzdem stieg die Zahl der Metamizol-Verordnungen seit 1990 um das Zehnfache: 2009 wurden laut AkdÄ 110 Millionen Tagesdosen verordnet. Damit traten auch mehr Agranulozytose-Fälle auf, in den letzten Jahren waren es durchschnittlich 30 Fälle, davon sechs tödliche pro Jahr.

Die AkdÄ geht von einem häufigen off-label use von Metamizol aus. So seien die Arzneimittel auch bei leichten oder mittelstarken Schmerzen verordnet worden, obwohl wirksame Alternativen vorgelegen hätten.

Die AkdÄ erinnert daher an die unerwünschte Arzneimittelwirkung Agranulozytose. Ärzte sollten vor einer Verordnung Alternativen in Erwägung ziehen und Patienten auf die Nebenwirkung und ihre Symptome aufmerksam machen, damit sie mögliche Warnsignale wie Fieber, Halsschmerzen und Entzündungen der Mundschleimhäute erkennen können.