Rückruf

Miochol formell nicht verkehrsfähig Alexandra Negt, 16.12.2019 09:07 Uhr

Miochol Packungen mit der Charge A8015 sind nur für den Schweizer Markt zugelassen – in Deutschland sind sie nicht verkehrsfähig und dürfen nicht abgegeben werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

1000 Packungen des Ophthalmikums Miochol E 20mg/2ml (1+1) mit der Charge A8015 wurden in Deutschland entdeckt, die ausschließlich für den Markt in der Schweiz bestimmt sind.

Miochol E 20mg/2ml (1+1), Pulver und Lösungsmittel
Betroffene Chargen: A8015

Die Arzneimittelkommission (AMK) gibt bekannt, dass 1000 Packungen des Ophthalmikums Miochol E 20mg/2ml zur Herstellung einer Instillationslösung zur intraokularen Anwendung im deutschen Markt entdeckt wurden, die nur für den Markt in der Schweiz bestimmt sind. Es handelt sich um die Charge A8015.

Apotheken und Großhändler werden gebeten, ihre Lager zu überprüfen und entsprechende Bestände der zuständigen Behörde zu melden. Die Ware ist aus formellen Gründen nicht in Deutschland zugelassen und somit auch formell nicht verkehrsfähig. Die betreffende Charge darf nicht abgegeben werden. Die AMK bittet Apotheker um Mithilfe bei der Aufklärung des Sachverhalts und der Rückverfolgung der Lieferwege.

Miochol enthält Acetylcholin und dient der Anwendung vor ophthalmischen Operationen: Das Präparat ist bei Glaukomoperationen, Kataraktoperationen, perforierender Keratoplastik, Iridektomie und anderen operativen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt indiziert, wenn eine schnelle komplette Miosis (Pupillenverengung) notwendig ist. Die Anwendung erfolgt im Normalfall einmalig am Auge durch Instillation der 1-prozentigen Acetylcholinchlorid-Lösung in die geöffnete Vorderkammer.