Neuer Hinweis für die Produktinformationen

Metamizol: DRESS-Syndrom als Nebenwirkung aufgenommen Cynthia Möthrath, 22.06.2022 12:46 Uhr

Beipackzettel und Fachinformation von Metamizol-haltigen Arzneimitteln sollen künftig vor dem DRESS-Syndrom warnen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Metamizol-Präparate gehen tagtäglich über den HV-Tisch. Künftig soll das Schmerzmittel einen neuen Hinweis in den Produktinformationen erhalten, der auf das DRESS-Syndrom als seltene Nebenwirkung hinweist. Apotheker:innen und PTA sollten wissen, was es mit dem Syndrom auf sich hat, und entsprechend beraten können.

Der Wirkstoff Metamizol gehört zu den Klassikern in der Apotheke: Er wirkt schmerzlindernd, fiebersenkend und krampflösend. Die Substanz wird im Körper in seine aktive Wirkform umgewandelt und sorgt dann für eine Prostaglandin-Hemmung. Außerdem wird das Temperaturregulationszentrum im Gehirn beeinflusst, wodurch die fiebersenkende Wirkung zustande kommt.

Meldungen über DRESS-Syndrom bei Metamizol-Einnahme

Nun soll der Klassiker einen neuen Warnhinweis erhalten: Wie der Pharmakovigilanzausschuss (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) in seinem aktuellen Sicherheitsbericht mitteilt, wurden im Rahmen eines Periodic Safety Update Reports (PSUR) vermehrt Meldungen über das Auftreten des sogenannten „DRESS-Syndroms“ (Drug Rash with Eosinophilia and Systemic Symptoms) aufgenommen.

Dabei handelt es sich um eine Arzneimittelreaktion, welche gefährliche Komplikationen mit sich bringen kann: Betroffene können hohes Fieber, Hautausschlag und Lymphdrüsenschwellungen entwickeln, zudem kommt es zu einer Eosinophilie (Vermehrung der eosinophilen Granulozyten) und erhöhten Leberwerten im Blutbild. Das DRESS-Syndrom ist bereits von verschiedenen Antikonvulsiva, Allopurinol, Olanzapin, Sulfonamiden und Vancomycin bekannt.

Die Fälle waren in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Einnahme von Metamizol aufgetreten – nach dem Absetzen verschwanden die Symptome wieder. Die EMA sieht den kausalen Zusammenhang daher als bestätigt und leitet die Änderung der Produktinformationen ein.

Bei Symptomen sofort absetzen

Sowohl die Fachinformationen wie auch der Beipackzettel soll künftig über die seltene Nebenwirkung informieren. Patient:innen sollten über die mögliche Nebenwirkung aufgeklärt und auf entsprechende Symptome sensibilisiert werden. Bei Auftreten der Beschwerden soll das Arzneimittel direkt abgesetzt werden. Eine erneute Einnahme darf nicht erfolgen. Das DRESS-Syndrom ist nicht die einzige schwerwiegende Nebenwirkung: Zuvor hatten sich bereits das Steven-Johnson-Syndrom und die toxische epidermale Nekrolyse abgezeichnet.