Lecanemab: „Müssen mehr über Wirkprinzip erfahren“ 19.02.2026 12:36 Uhr
Es ist ein Rückschlag für einen Hoffnungsträger: Für den Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab (Leqembi, Eisai) gibt es nach Ansicht des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) keinen belegten Zusatznutzen im Vergleich zu älteren Behandlungsansätzen. Der erste Wirkstoff in Deutschland, der sich direkt gegen die Eiweißablagerungen im Gehirn wende, habe bei Symptomatik oder Lebensqualität nicht besser abgeschnitten als Behandlungen, die nur auf Symptome zielten, heißt es von den Expert:innen.
Lecanemab kann trotz dieses Beschlusses zunächst weiter verordnet werden – langfristig ist das jedoch fraglich: Der G-BA-Beschluss hat großen Einfluss auf die Verhandlungen über den Preis, den gesetzliche Krankenkassen (GKV) für Lecanemab zu zahlen bereit sind – und damit auch darauf, ob der Hersteller es überhaupt auf dem deutschen Markt belässt. Im konkreten Fall ist das Problem, dass Lecanemab etwa hundertfach teurer ist als die schon länger verfügbaren, auf Symptome abzielenden Mittel, wie Dr. Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, erklärt.
Bei keinem Zusatznutzen darf der Preis des neuen Arzneimittels nicht allzu stark von dem verfügbarer abweichen. In diesem Falle sind dies Acetylcholinesterase-Hemmer mit Jahresbehandlungskosten von etwa 250 Euro anstelle von 25.000 Euro für den Antikörper. So tief senken werde der Hersteller den Preis bei Lecanemab aber sehr wahrscheinlich nicht können – und es stattdessen womöglich lieber vom deutschen Markt nehmen. Für die Verhandlungen gibt es einen Zeitraum von sechs Monaten. „Danach wird Lecanemab in Deutschland dann womöglich nicht mehr angeboten“, so Berlit.
Leqembi ist seit dem 1. September 2025 in Deutschland auf dem Markt. Es kann bei bestimmten Patienten den Krankheitsverlauf in der Frühphase leicht verzögern, um Heilung geht es dabei aber nicht. Die Kassen übernehmen in den ersten sechs Monaten nach Markteintritt den vom Hersteller festgelegten Preis für ein neues Medikament. In dieser Zeit bewertet der G-BA den Zusatznutzen.
Nach dem G-BA-Beschluss handelt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nun den Preis für das Eisai-Mittel aus. Einigen sie sich nicht, kann der Hersteller das Mittel vom deutschen Markt zurückziehen.
Was würde ein Markt-Aus für Patienten bedeuten?
Generell wird die Lecanemab-Therapie stets beendet, wenn die Alzheimer-Erkrankung in ein mittelschweres Stadium eingetreten ist. Patienten, die das Mittel derzeit bereits erhalten, würden womöglich früher auf andere Präparate umgestellt als ursprünglich vorgesehen, wie Berlit sagt. Die Unsicherheit bezüglich der Verfügbarkeit des Präparates werde vermutlich auch jetzt schon zu einem Rückgang dieses Therapieangebotes für Betroffene führen.
Im Rahmen von Studien etwa in Hochschulambulanzen – finanziert über Drittmittel und nicht über die Kassen – könne und werde es auch bei einem Markt-Aus weiterhin Lecanemab-Behandlungen geben. Unklar sei derzeit, inwieweit private Kassen das Mittel übernehmen. Für Selbstzahler sei es generell weiterhin verfügbar, über die Internationalen Apotheken zu internationalen Preisen.
„Über dieses Wirkprinzip müssen wir mehr erfahren“
„Die Erwartungen von Patientinnen und Patienten, ihren Familien und selbstverständlich auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an die Effekte von Lecanemab sind riesig. Angesichts des fortschreitenden Verlaufs der Alzheimer-Krankheit, die kognitive Funktionen einschränkt und schlussendlich die Persönlichkeit der Betroffenen auslöscht, ist das mehr als verständlich. Leider fehlen jedoch Studien, die die erhofften Effekte für die Patientengruppen auch belegen“, so G-BA-Vorsitzender Professor Josef Hecken. „Dieses Ergebnis mag für viele enttäuschend sein. Zugleich gilt: Medizinischer Fortschritt kann schrittweise erfolgen, muss sich aber auch überprüfen lassen. Mit Lecanemab haben wir einen neuen therapeutischen Ansatz, der sich gegen Eiweiß-Ablagerungen im Gehirn richtet, die als mögliche Ursache der Erkrankung gelten. Über dieses Wirkprinzip müssen wir mehr erfahren. Ich persönlich hoffe, dass wir bei der Behandlung der Alzheimer-Krankheit in möglichst naher Zukunft einen vergleichbaren Fortschritt erleben, wie in der Krebsbehandlung vor einigen Jahren.“
„Weil bereits im Vorfeld der G-BA-Entscheidung gemutmaßt wurde, dass mit einer negativen Bewertung für den Wirkstoff eine Zwei-Klassen-Medizin droht oder das Arzneimittel sofort aus der Versorgung verschwindet, betone ich: Das ist beides nicht so“, so Hecken weiter. „Ob das Arzneimittel auf dem Markt bleibt, entscheidet allein der Hersteller. Die ärztlichen Verordnungsmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte werden durch die Nutzenbewertung des G-BA nicht eingeschränkt. Eine Verordnung bleibt weiterhin unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Fachinformationen möglich.“
Die G-BA-Bewertung stützt sich im Wesentlichen auf eine Analyse des unabhängigen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom Dezember. Bei Patienten mit leichter Demenz verglich das IQWiG die Wirkung von Lecanemab mit der von älteren Mitteln, die nur Symptome behandeln. An diesem Vergleich gab es auch Kritik, etwa von Professor Dr. Jörg Schulz, Demenz-Experte der Deutschen Gesellschaft für Neurologie: „Lecanemab ist das erste Medikament, das den Erkrankungsverlauf direkt beeinflusst.“ Beim Absetzen der Symptome behandelnden Mittel seien die positiven Effekte sofort weg, bei Lecanemab blieben sie hingegen bestehen.
Über den zweiten Alzheimer-Wirkstoff in Deutschland, Donanemab (Kisunla, Lilly), will der G-BA Mitte April entscheiden. Auch hier sieht das IQWiG keinen Zusatznutzen.
Einige Hundert Menschen in Behandlung
Lecanemab darf nur bei leichter kognitiver Störung oder in der Frühphase einer Alzheimer-Erkrankung gegeben werden. Voraussetzungen sind diverse Tests und eine Veränderung des Amyloid-Proteins im Gehirn. Zudem darf die Genvariante ApoE4 nicht in zwei Kopien im Erbgut vorliegen. Insgesamt kämen geschätzt etwa 10.000 bis 20.000 Patienten in Deutschland für eine Therapie mit Lecanemab und dem zweiten ähnlich wirkenden Alzheimermittel Donanemab infrage, sagt Demenz-Experte Schulz.
In Deutschland werden derzeit Schulz zufolge jedoch nur einige Hundert Menschen mit Lecanemab behandelt. „Das ist ein sehr großer Aufwand für die Patienten mit einer halbtägigen Infusions- und Nachbeobachtungszeit alle zwei Wochen. Man muss das als Patient und als Behandler auch wollen.“
Neben den Infusionen seien neuropsychologische Tests, Laboruntersuchungen und entsprechende Geräte nötig, insbesondere Kernspintomographen für verpflichtende Kontrollen. Unabhängig von dem eigentlichen Medikament koste dies alles wesentlich mehr als erstattet werde. Daher werde die Therapie auch von einigen Kliniken und vielen niedergelassenen Kollegen nicht angeboten.