Arzneimittel-Richtlinie

Levetiracetam: Tablette ist gleich Granulat APOTHEKE ADHOC, 25.02.2013 11:09 Uhr

Kein Unterschied: Granulat und Tabletten des Antiepileptikums Levetiracetam sollen künfig austauschbar werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Für Levetiracetam, Amoxicillin und Fluticason soll es neue Festbeträge geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mehrere Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinien eingeleitet. Demnach sind Anpassungen bei den austauschbaren Darreichungsformen geplant.

Für das Antiepileptikum Levetiracetam sollen künftig Filmtabletten und befilmtes Granulat austauschbar werden. Ein entsprechendes Granulat gibt es von Desitin. Laut G-BA gib es keine bedeutsamen Unterschiede in der Bioverfügbarkeit. Auf die leichtere Einnahme für Patienten mit Schluckbeschwerden oder zur Sondengängigkeit des Granulats geht der G-BA in seiner Entscheidungsbegründung nicht ein.

Eine weitere Festbetragsgruppe soll für Präparate mit Amoxicillin und Clavulansäure gebildet werden. Austauschbar sollen hier Filmtabletten und Tabletten werden.

Auch bei den Glucocorticoiden in Kombination mit langwirksamen Beta-2-Sympathomimetika soll die entsprechende Richtlinie angepasst werden: Der G-BA will Formoterol in Kombination mit Fluticacason in die Gruppe der kombinierten Antiasthmatika Formoterol/Beclometason und Formoterol/Budesonid aufnehmen. Damit soll auch das seit September 2012 zugelassene Antiasthmatikum Seebri Breezhaler von Novartis einem Festbetrag unterstellt werden.