Arzneimittelbewertung

G-BA schickt Hersteller in Verhandlungen APOTHEKE ADHOC, 30.03.2012 12:05 Uhr

Berlin - 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vier weiteren neuen Arzneimitteln einen Zusatznutzen bescheinigt. Janssen-Cilag hat in den anstehenden Verhandlungen mit den Krankenkassen die besten Aussichten: Das Prostatamittel Zytiga (Abirateronacetat) hat einen beträchtlichen Zusatznutzen. Auch für die Medikamente Gilenya (Fingolimod, Novartis), Incivo (Telaprevir, Janssen-Cilag) sowie Jevtana (Cabazitaxel, Sanofi-Aventis) kann nun ein Preis ausgehandelt werden.

Anfang Januar hatte das Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Zusatznutzen für Zytiga festgestellt. Der Dossierberwertung zufolge gilt dies allerdings nur für Patienten, bei denen Docetaxel nicht mehr wirkt. Zytiga wird bei Patienten mit metastasierten kastrationsresistenten Prostatakarzinom (mCRPC) eingesetzt.

 

 

Bei dem MS-Medikament Gilenya konnte der G-BA einen geringen Mehrwert gegenüber der Vergleichstherapie feststellen. Das IQWiG hatte zuvor festgehalten, dass der Zusatznutzen nur für Patienten mit hochaktiver schubförmig verlaufender Multipler Sklerose (RRMS) besteht. Ansonsten war Gilenya im Vergleich mit Interferon Beta und Copaxone (Glatirameracetat, Teva) nicht überlegen. Grund für das negative Ergebnis ist die schlechte Datenlage.

Noch schlechter sieht es für Incivo aus: Laut G-BA-Beschluss hat das Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C nur einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Laut IQWiG variiert der Vorteil von Telaprivir je nach Viruslast jedoch. In der Dossierbewertung fand das Institut auch Hinweise auf einen größeren Schaden durch Telaprivir.

Ebenfalls schlechte Nachrichten gibt es für Sanofi: Das Krebsmittel Jevtana (Cabazitaxel) hat nur einen geringen Zusatznutzen. Bemerkenswert ist, dass der G-BA-Beschluss in diesem Fall vom IQWiG-Urteil abweicht: Das Institut hatte dem Zytostatikum einen „beträchtlichen Zusatznutzen“ bescheinigt – allerdings nur für Patienten, die 65 Jahre und älter sind und für die eine weitere Therapie mit Docetaxel-Präparaten nicht in Frage kommt.