Transmukosale Darreichungsformen

Fentanyl: Warnhinweise wegen erhöhtem Abhängigkeitspotenzial Cynthia Möthrath, 08.02.2022 15:14 Uhr

Nasenspray, Sublingualtabletten & Co.: Transmukosale Fentanyl-Präparate erhalten künftig neue Warnhinweise zum erhöhten Abhängigkeitspotenzial. Foto: Arturs Budkevics/shutterstock.com
Berlin - 

Opioidabhängigkeit ist ein immer größer werdendes Thema. Vor allem bei transmukosalen Darreichungsformen hat sich gezeigt, dass das Abhängigkeitspotenzial erhöht ist. Bei entsprechenden Produkten sollen daher nun neue Warnhinweise in die Produktinformationen aufgenommen werden.

Der Wirkstoff Fentanyl gehört zu den synthetischen Opioiden. Die Substanz wirkt als Agonist am μ-Opioidrezeptor. In transmukosaler Form wird Fentanyl zur Therapie bei Durchbruchsschmerzen bei erwachsenen Patient:innen verwendet, die aufgrund chronischer Tumorschmerzen bereits eine Basistherapie mit Opioiden erhalten haben.

Kritische Darreichungsformen & Patientengruppen

Durch die wiederholte Verwendung transmukosaler Fentanyl-Zubereitungen kann es zu einer Opioidabhängigkeit kommen. Im schlimmsten Fall können durch eine falsche Anwendung – absichtlich oder unabsichtlich – zu einer gefährlichen Überdosierung kommen, welche tödlich sein kann.

Fentanyl ist in folgenden transmukosalen Darreichungsformen auf dem Markt:

  • Nasenspray
  • Sublingualtabletten
  • Lutschtabletten
  • Buccaltabletten

Einige Patientengruppen sind der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AdkÄ) zufolge besonders für eine Opioidabhängigkeit gefährdet – das gilt auch für die Anwendung im Off-Label-Use:

  • Menschen mit Substanzgebrauchsstörungen, einschließlich Alkoholabhängigkeit, in der persönlichen oder familiären Vorgeschichte
  • Raucher:innen
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angst- oder Persönlichkeitsstörungen

Wichtig sei deshalb, die Patient:innen auf Anzeichen eines Suchtverhaltens zu überwachen. Hinweise auf ein solches Verhalten sind zum Beispiel:

  • Frühe Nachfrage nach Folgerezepten
  • Ansetzen von Begleitmedikationen mit Opioiden oder psychoaktiven Arzneimitteln (z.B. Benzodiazepinen)