Bis 18. August

Evusheld: Verfalldatum kann überschritten werden Patrick Hollstein, 01.08.2022 14:56 Uhr

Das Coronamittel Evusheld von AstraZeneca kann auch nach Ablauf des Verfallsdatums bis 18. August verwendet werden. Foto: Marlon Trottmann/shutterstock.com
Berlin - 

Das zur Präexpositionsprophylaxe einer Covid-19-Erkrankung zugelassene Arzneimittel Evusheld (Tixagevimab/Cilgavimab, AstraZeneca) kann einige Wochen über Ablauf des Verfalldatums hinaus angewendet werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Haltbarkeit entsprechend verlängert.

Wie die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) berichtet, können Packungen des zentral beschafften Arzneimittels mit der Chargenbezeichnung CAAG und aufgedrucktem Verfalldatum „Juli 2022“ bis zum 18. August weiterhin verwendet werden. Für eine Anwendung über den 18. August hinaus lägen dagegen derzeit keine geeigneten Daten zur Stabilität vor; eine weitere Verlängerung der Haltbarkeit werde daher nicht unterstützt.

Die Haltbarkeit von Evusheld beträgt derzeit gemäß Zulassung 18 Monate ab Herstellungsdatum. Im Fall der betreffenden Charge ist dies der 18. Februar. Da auf den Packungen immer nur ganze Monate angegeben werden, tragen die Packungen das Verfalldatum „Juli 2022“.

Als zuständige Bundesoberbehörde hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nach Prüfung des Sachverhalts der Verlängerung der Verwendbarkeit bis zum 18. August zugestimmt.