Rote-Hand-Brief

Evrysdi: Fremdpartikel in Lösungen 11.06.2026 11:26 Uhr

Berlin - 

Roche informiert über das Auftreten unlöslicher Fremdpartikel in zubereiteten Lösungen von Evrysdi 0,75 mg/ml Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen.

Der Zulassungsinhaber Roche informiert in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), dem Regierungspräsidium Tübingen und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über das Auftreten unlöslicher Fremdpartikel in zubereiteten Lösungen von Evrysdi 0,75 mg/ml Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen.

Das Arzneimittel mit dem Wirkstoff Risdiplam wird zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie (SMA) angewendet.

Betroffene Chargen

Betroffen sind folgende Chargen des Fertigarzneimittels:

  • B2033 (konkrete Beanstandung bei Charge B2033B03)
  • B2034
  • B2035 (konkrete Beanstandung bei Charge B2035B09)
  • B2036
  • B2037
  • B2038
  • B2039

Weitere Chargen sind nach aktuellem Stand nicht betroffen.

Hintergrund und Risikobewertung

Aus einer Apotheke in Deutschland wurden Beanstandungen über unlösliche Fremdpartikel in der rekonstituierten Lösung gemeldet. Untersuchungen ergaben, dass es sich dabei um weiße Partikel aus Polytetrafluorethylen (PTFE–Teflon) mit einer Größe von 0,3 mm bis 2,7 mm handelt.

PTFE ist chemisch inert und ungiftig. Es verbleibt unresorbiert und passiert den Gastrointestinaltrakt unverändert. Das klinische Risiko für die Patientengruppe wird als gering eingestuft. Das Vorhandensein dieser kleinen Partikel stellt im Vergleich zum allgemeinen Risiko, das mit der Verabreichung von Flüssigkeiten oder Nahrungsmitteln bei Patienten mit spinaler Muskelatrophie (SMA) verbunden ist, kein spezifisches oder erhöhtes Risiko dar.

Eine Überprüfung der Sicherheitsdatenbank und der Spontanmeldungen nach der Markteinführung ergab keine Hinweise auf kausale Sicherheitssignale. Es wurden keine neuen Signale bezüglich gastrointestinaler Obstruktion, Atemnot, Atemversagen oder Mortalität festgestellt. Keine der eingegangenen Beanstandungen stand im Zusammenhang mit unerwünschten Ereignissen.

Maßnahmen für die Apotheke

Bei der Rekonstitution betroffener Chargen sind als Vorsichtsmaßnahme folgende Anweisungen zwingend zu beachten:

  • Sichtprüfung durchführen: Nach der Zubereitung der Lösung (gemäß Schritt 5 der Anleitung zur Rekonstitution) muss die Flasche auf sichtbare unlösliche Fremdpartikel überprüft werden. Die relevanten weißen PTFE-Partikel sind in der Braunglas-Flasche unter normalem Umgebungslicht mit bloßem Auge erkennbar.
  • Abgabestopp bei Partikelfund: Wenn nach zweimaligem, 15-sekündigem Schütteln des zubereiteten Arzneimittels weiterhin sichtbare Fremdpartikel in der Flasche vorhanden sind, darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden.
  • Austausch veranlassen: Ein betroffenes Arzneimittel ist unverzüglich gegen eine neue, nicht betroffene Flasche auszutauschen, um Unterbrechungen der Behandlung zu vermeiden.

Apotheken können Produktreklamationen an den Zulassungsinhaber melden.