Embryonenforschung

EuGH: Parthenogenese ist patentfähig dpa, 18.12.2014 15:05 Uhr

Patent möglich: Ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln kann, ist nach EU-Recht kein menschlicher Embryo. Foto: Elke Hinkelbein
Luxemburg - 

Ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln kann, ist

nach EU-Recht kein menschlicher Embryo. Das entschied der Europäische Gerichtshof

(EuGH) in einem Urteil zur Patentierbarkeit

biotechnologischer Erfindungen. Ein auf die Entwicklung von neuen

Therapieverfahren für schwere Krankheiten wie Parkinson spezialisiertes

Unternehmen kann damit zumindest theoretisch eine neue Technologie zur

Herstellung von Stammzellen schützen lassen.

Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der International Stem Cell Corporation. Das US-Biotechunternehmen hatte bei den zuständigen britischen Behörden zwei nationale Patente für eine Technologie anmelden wollen, mit der sogenannte pluripotente Stammzellen aus parthenogenetisch aktivierten Eizellen hergestellt werden. Die Behörde wies beide Anmeldungen mit der Begründung zurück, dass die fraglichen Erfindungen die Verwendung und sogar die Zerstörung menschlicher Embryonen umfassten und daher nach einem EU-Urteil nicht patentierbar seien.

Die Firma schaltete daraufhin den englischen High Court of Justice ein, der sich wiederum an den EuGH wandte. In dem Verfahren argumentierte das Unternehmen, dass die gültigen Beschränkungen nicht auf seine Technologie anwendbar seien, da die aktivierte Eizelle ohne väterliche DNA nicht fähig sei, sich zu einem Menschen zu entwickeln.

Das britische Gericht wollte deswegen in Luxemburg geklärt haben, ob unbefruchtete menschliche Eizellen, die über die sogenannte Parthenogenese zur Weiterentwicklung angeregt wurden, als menschliche Embryonen anzusehen sind. Solche Eizellen sind nicht fähig, sich zu einem Menschen zu entwickeln.

Generalanwalt Cruz Villalón hatte in seinen Schlussanträgen aber darauf hingewiesen, dass der EU-weite Ausschluss menschlicher Embryonen von der Patentierbarkeit nur ein Mindestverbot darstelle. Es sei den Mitgliedstaaten gestattet, das Patentierungsverbot aus ethischen oder moralischen Erwägungen auf andere Organismen auszudehnen.

Als Parthenogenese wird ein Verfahren zur künstlichen Erzeugung von Embryonen bezeichnet, bei dem es nicht zur Verschmelzung von männlichem und weiblichem Erbgut kommt. Der Embryo entwickelt sich dabei aus einer unbefruchteten Eizelle, das gesamte Erbgut ist weiblichen Ursprungs. In der Natur kommt die sogenannte Jungfernzeugung bei einigen Insekten- und Reptilienarten vor, nicht aber bei Säugetieren.

Die International Stem Cell Corporation hat eine Technologie entwickelt, mit dem aus parthenogenetisch aktivierten Eizellen sogenannte pluripotente Stammzellen hergestellt werden. Pluripotent werden Zellen genannt, die sich zu jedem Zelltyp eines Organismus differenzieren, aber keinen gesamten Organismus bilden können. Pluripotente Stammzellen sollen helfen, schwere Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson zu heilen sowie Gewebe- und Organschäden zu reparieren.