Krebsmittel

EMA: Einschränkungen für Tecentriq und Keytruda APOTHEKE ADHOC/dpa, 01.06.2018 17:21 Uhr

Bei Blasenkrebspatienten mit einem tiefen PD-L1-Wert sollen Tecentriq und Keytruda zukünftig nicht mehr als Erstlinientherapie eingesetzt werden. Foto: EMA
Berlin - 

Die Europäische Gesundheitsbehörde EMA hat Vorbehalte gegen die Krebsmedikamente Tecentriq von Roche und Keytruda von Merck.

Der vorberatende Ausschuss CHMP empfiehlt die Einschränkung der Medikamente bei der Behandlung von Blasenkrebs als Erstlinientherapie, wie der Internetseite der Behörde zu entnehmen ist. Neue Daten würden zeigen, dass diese beiden Wirkstoffe in gewissen Fällen weniger wirksam sein können als eine Behandlung mit Chemotherapie. Dabei geht es um die Behandlung von Patienten mit einem tiefen PD-L1-Wert. Bei Patienten mit einem hohen Wert dieses Proteins dürfen beide Medikamente weiterhin als Ersttherapie eingesetzt werden.

PD-L1 ist auf der Oberfläche von Krebszellen exprimiert und vermittelt eine Immunsuppression. Somit ist der Tumor vor der körpereigenen Abwehr geschützt. Der monoklonale Antikörper bindet an PD-L1 und stimuliert so die T-Zell-Aktivierung und -Proliferation. Die Krebszellen werden zerstört.

Tecentriq (Atezolizumab) wurde im September 2017 zugelassen und kann zur Therapie von vorbehandelten Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) sowie für Patienten mit fortgeschrittenem Urothelkarzinom (mUC) eingesetzt werden. Der Wirkstoff ist ein Programmierter-Zelltod-Ligand-1-Inhibitor (PD-L1-Inhibitor), der bei Patienten unabhängig vom PD-L1-Status wirken soll. Der Arzneistoff besitzt immunstimulierende und antitumorale Eigenschaften.

Keytruda (Pembrolizumab) ist seit 2015 auf dem Markt und mittlerweile in sechs Indikationen zugelassen. Der Hersteller machte kürzlich Negativschlagzeilen, da eine Ärzte-Umfrage zu Keytruda vom Dienstleister CSI International gefälscht worden sein soll.