AMNOG-Report 2018

DAK: Nicht jedes Medikament hält, was es verspricht APOTHEKE ADHOC, 07.06.2018 13:47 Uhr

Berlin - 

Die DAK hat den von Forschern der Universität Bielefeld erstellten AMNOG-Report vorgelegt. Die Kasse fordert von den Herstellern mehr Transparenz beim Zusatznutzen. Reform- beziehungsweise Handlungsbedarf gebe es außerdem im Preisbildungsverfahren und beim Arztinformationssystem.

Die Zulassungen neuer Onkologika sind im vergangenen Jahr rasant angestiegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüfte in 277 Verfahren einen Zusatznutzen für insgesamt 186 neue Wirkstoffe. Mit 57 Prozent waren mehr als die Hälfte der neuen Wirkstoffe für die Krebsbehandlung. Lag deren Anteil in den Jahren 2014 und 2015 noch bei etwa 30 Prozent, verzeichnete dieser im Jahr 2016 einen Anstieg auf 45 Prozent und erreicht 2017 etwa 60 Prozent.

Der G-BA bescheinigte 43 Prozent der im Rahmen der Nutzenbewertung analysierten Arzneimittel keinen Zusatznutzen. 57 Prozent konnte wenigstens in einem Teilanwendungsgebiet ein Zusatznutzen zugesprochen werden.

Der AMNOG-Report der Kasse zeigt ein Problem: Die Bewertung des Zusatznutzens für die Arzneimittel erfolgt in der Regel einmalig und unmittelbar nach Markteintritt und häufig auf Basis weniger oder unsicherer Daten. Der Vorsitzende des Vorstandes der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, mahnt: „Doch nicht jedes neue Medikament hält, was es verspricht. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Pharmahersteller alle nötigen Informationen zur Verfügung stellen. Insbesondere mehr und belastbarere Daten zur Lebensqualität wünschen wir uns.“

Vielfach mache eine fehlerhafte Datengrundlage eine umfassende Nutzenbewertung unmöglich, so der Report. In 41 Prozent der Fälle, hätten mangelnde Daten oder Studiengrundlagen den G-BA zu einem negativen Urteil bewogen. Bei 39 Prozent lagen zwar Daten vor, waren aber aus Sicht des G-BA für die Bewertung des Zusatznutzens nicht geeignet. Daten zur Lebensqualität lagen zwar in 76 Prozent der Verfahren vor, waren jedoch in nur knapp jedem sechsten Verfahren geeignet. Alles in allem blieben der Anteil der Arzneimittel, denen ein Zusatznutzen zugesprochen wurde und der Verordnungsanstieg stabil.

Eine erneute Nutzenbewertung führte der G-BA im Jahr 2017 nur 20-Mal durch, jedoch konnte für zwei Drittel der Verfahren kein besseres Ergebnis über die Erstbewertung hinaus ausgesprochen werden. In fünf Fällen kam es gar zu einer Abwertung. Von allen 2017 neu zugelassenen Arzneimitteln wurde 59 Prozent ein Zusatznutzen attestiert, bei den Onkologika beträgt der Anteil 68 Prozent und liegt somit knapp 10 Prozent unter Vorjahresniveau. In der Kritik steht die Bewertung von Orphan drugs, für die grundsätzlich ein Zusatznutzen als belegt gilt. Eine Bewertung finde erst nach Überschreiten einer Umsatzschwelle statt. Eine Privilegierung, die laut DAK zu überdenken sei, denn zuletzt kam die Bewertung immer häufiger zu einem negativen Ergebnis.

Reformbedarf zeige der AMNOG-Report im Preisbildungsverfahren nach Abschluss der Frühbewertung. Deutlich werde bei Krebsmedikamenten die Problematik des Mischpreises, so die DAK. Für etwa ein Drittel aller bewerteten Arzneimittel wurde ein Mischpreis vereinbart. „Der Mischpreis ist in der gegenwärtigen Verfahrenspraxis eine Behelfs- beziehungsweise Kompromisslösung aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Systematik.“ Handlungsbedarf gebe es auch beim Arztinformationssystem. Zwar sei die Einführung beschlossen, aber nicht konkret.