Blutstiller: EMA warnt vor tödlicher Gefahr 04.11.2025 15:23 Uhr
Ein zuverlässiger blutstillender Wirkstoff kann bei falscher Anwendung lebensgefährlich werden. Die europäische Arzneimittelbehörde EMA warnt deshalb nun eindringlich vor den Gefahren durch Tranexamsäure.
Der Pharmakovigilanzausschuss der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) warnt vor einer falschen Anwendung von Tranexamsäure, einem Wirkstoff der die Blutgerinnung fördert. Wird Tranexamsäure intravenös verabreicht, kann es bei Applikation in die Zerebrospinalflüssigkeit zu einem tödlichen Verlauf kommen.
Der Arzneistoff gehört zur Gruppe der Antifibrinolytika und wird zur Prophylaxe und Therapie von Blutungen eingesetzt, insbesondere bei medizinischen Eingriffen. Zugelassen ist Tranexamsäure in Deutschland bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab einem Alter von einem Jahr. Verabreicht wird der Fibrinolysehemmer entweder in Tablettenform und als Injektionslösung.
Schwere Schmerzen durch Blutstiller
In Berichten, die der EMA aus verschiedenen EU-Ländern vorliegen, heißt es, dass Tranexamsäure-Injektionen versehentlich innerhalb des Liquorraums oder epidural statt intravenös verabreicht wurden. Das Problem: Diese Applikationen können zu schweren Rückenschmerzen und Schmerzen im Gesäß und den Beinen führen. Zudem seien auch Krämpfe und Herzarrhythmien aufgetreten, so die EMA. Letztere mit möglicherweise tödlichem Ausgang.
Laut EMA lag in den meisten Fällen eine Verwechslung mit anderen Arzneimitteln, häufig Lokalanästhetika vor. Diese wurden im Rahmen der Therapie ebenfalls injiziert. Die EMA warnt: Tranexamsäure dürfe ausschließlich intravenös gespritzt werden.
Tranexamsäure getrennt lagern
Es wird geraten, Tranexamsäure-Injektionslösungen getrennt von Lokalanästhetika zu lagern. Zudem sollten geeignete Maßnahmen durch Personal in Gesundheitsberufen ergriffen werden, um solche Medikationsfehler zu verhindern. Spritzen mit Tranexamsäure sollten zudem mit einem deutlichen Hinweis auf die ausschließlich intravenöse Anwendung versehen werden.
Als Konsequenz sollen die Produktinformationen und Umverpackungen betroffener Präparate mit einem neuen Warnhinweis versehen werden. In Folge werde auch ein Rote-Hand-Brief versendet werden, heißt es.